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Samstag, 23. November 2024

Neuer Dieselskandal – Thermofenster betrifft mindestens 2 Mio. Fahrzeuge in Deutschland

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Hamburg (ots) –

Das Wichtigste vorweg:

– Nach ersten Untersuchungen mindestens 2 Mio. Fahrzeuge fast aller Hersteller betroffen
– Dieselbesitzer können mit durchschnittlich 1.600 – 4.800 Euro rechnen
– Anspruch besteht bis zu 10 Jahre nach dem Kauf

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil in drei Musterverfahren (Az.: VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21 und VIa ZR 1031/22) am 26.06.2023 entschieden, dass Autohersteller grundsätzlich Schadenersatz für Dieselautos mit Abschalteinrichtung – etwa dem sogenanntem Thermofenster – zahlen müssen. Das Urteil umfasst neben dem Thermofenster auch weitere unzulässige Abschalteinrichtungen.

Das Thermofenster gehört bei den meisten Herstellern zum Industriestandard. Eine Untersuchung des International Council on Clean Transportation (ICCT) vom 22.03.2023, in der europaweite Abgasmessungen von Dieselfahrzeugen bewertet wurden, ergab, dass 77% aller untersuchten Fahrzeuge die zulässigen NOx-Grenzwerte überschritten.

Mindestens 48 Modelle wurden sogar als „extrem“ eingestuft, was „mit ziemlicher Sicherheit“ darauf hindeutet, dass eine illegale Abschalteinrichtung verbaut wurde. Da in der Studie nur eine Stichprobe von Modellen und Motoren untersucht wurde, ist anzunehmen, dass insgesamt noch deutlich mehr Fahrzeuge betroffen sind.

Laut Zulassungsstatistik des Kraftfahrtbundesamtes sind in Deutschland allein 2.101.786 Fahrzeuge in den „extremen“ Modellgruppen zugelassen. Eine Vielzahl von Herstellern ist betroffen. Die Volkswagen AG (Volkswagen, Skoda, Audi) hat nach der ICCT-Studie mit bis zu 934.446 zugelassenen Fahrzeugen in den als „extrem“ eingestuften Modellgruppen die meisten Fahrzeuge in Deutschland und muss mit einer Entschädigungssumme von bis zu 4,5 Mrd. Euro rechnen. Auch Mercedes, Fiat, Opel und BMW müssen sich auf die Zahlung von hohen Entschädigungssummen einstellen.

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs können betroffene Dieselbesitzer 5-15% des Kaufpreises als Schadensersatz zurückfordern. Bei einem durchschnittlichen Neuwagen-Kaufpreis von 32.550 Euro (Quelle: Statista) können Betroffene Entschädigungen zwischen 1.627 und 4.882 Euro erwarten.

Dieselfahrer sollten ihren Anspruch prüfen

„Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die Ansprüche Ihres Fahrzeugs überprüfen zu lassen“, empfiehlt Dr. Stefan Zimmermann, Rechtsanwalt und qualifizierte Person bei myRight. „Selbst für Fahrzeuge, die seit 2013 gekauft wurden, besteht ein Anspruch“, so Zimmermann. Dieselbesitzer können auf www.myright.de kostenlos prüfen, ob ihr Fahrzeug betroffen ist und in welcher Höhe sie Entschädigung erwarten können.

Wir stellen Journalisten gerne weitere Daten mit allen betroffenen, untersuchten Modellen und Zulassungszahlen zur Verfügung, um eine umfassende Analyse und Auswertung zu ermöglichen. Bitte wenden Sie sich an unsere Pressestelle, um Zugang zu diesen Daten zu erhalten.

Pressekontakt:
presse@myright.de
Original-Content von: myRight, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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