Hamburg (ots) –
Das Oberlandesgericht München bereits im März 2022 beschlossen (Beschluss Az. 3 OH 2767/22), dass es im Fall Wirecard zu einem Verfahren nach dem KapMuG gegen den Wirtschaftsprüfer Ernst and Young, jetzt EY. Es soll klären, ob EY vorsätzlich seine Pflichten bei der Abschlussprüfung verletzt hat und geschädigten Investoren für ihre Verluste haftet. Am 13. März 2023 eröffnete nun das Gericht das Musterverfahren (Az. 101 Kap 1/22).
Das KapMuG ist vermutlich die einzige und letzte Möglichkeit für geschädigte Investoren, zumindest einen Teil ihres Verlustes auszugleichen. Auch die sonst drohende Verjährung der Schadensersatzansprüche wird durch die Anmeldung gehemmt.
Verschiedene Prozessfinanzierer bieten die Übernahme der Kosten des Verfahrens und der rechtlichen Vertretung gegen Beteiligung am Erfolg an. Die größte Gruppe privater Anleger arbeitet hier mit LitFin zusammen und umfasst mittlerweile über 6.000 Klienten mit einem Gesamtverlust von ca. EUR 400 Mio. Sie werden durch die internationale Großkanzlei Pinsent Masons vertreten und zum Verfahren angemeldet.
Konkret bietet LitFin die finanzierte Teilnahme für Anlegern mit einem Verlust von mindestens EUR 20.000 an. Wenn schlussendlich Schadensersatz erstritten wird, erhält LitFin 18-21% von diesem nach Abzug der Verfahrenskosten.
Aufgrund der Anmeldungsfrist, die ab sofort für geschädigte Investoren läuft, können sich Geschädigte nur noch bis 15. Juni 2023 an der Aktion beteiligen. Näheres auf www.wirecardclaim.com.
Pressekontakt:
Georg Gonschorowski
wirecardclaim@lit-fin.eu
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Quelle: ots