Eutin (ots) –
Am 11.04.2024 ruhte der Ausbildungsbetrieb in der Polizeidirektion für Aus-und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei (PDAFB) in Eutin für eine gute Stunde.
Grund: Alle Auszubildenden, viele Angehörige der Einsatzhundertschaft und viele weitere Angehörige der Behörde hatten sich auf dem Sportplatz eingefunden. Ziel des „Happenings“: Zu Ehren des 75. Geburtstags des Grundgesetzes sollte der Schriftzug „75 Jahre GG“ in drei Zeilen gestellt und fotografiert werden.
Das Bekenntnis zu unveräußerlichen Menschenrechten, das den Staat und sein Handeln prägen soll, reicht bis in die Arbeit der Polizei. Art. 1 GG bildet die Grundüberzeugung, die alles polizeiliche Handeln leiten soll. Weil die Umsetzung der polizeilichen Maßnahmen im täglichen Dienst manchmal schwierig ist, sollte die innere Zustimmung zum Art. 1 GG etwas sein, das alle Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten mitbringen und in kritischen Situationen bewahren müssen. Im berufsethischen Unterricht in der PDAFB wird daran mitgewirkt. Daher stammte die Grundidee für das Foto vom evangelischen Polizeiseelsorger Christian Kiesbye und wurde im Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen des Social-Media-Teams mit Leben gefüllt.
Dann erfuhr die Ursprungsidee noch eine Erweiterung, denn Tim Jänke von der Zentralen Ansprechstelle LSBTIQ* machte darauf aufmerksam, dass das Grundgesetz 1949 noch nicht die Gleichstellung von homo- und bisexuellen und trans- und intergeschlechtlichen Menschen berücksichtigt hatte. Bis heute, 75 Jahre später, fänden sie keine Erwähnung im Gleichstellungskatalog aus Artikel 3, Absatz 3. Das sollte mit dem Außenkreis und seinen Regenbogenfarben ausgedrückt werden. Die im Innenkreis Aufgestellten hielten hierzu DIN A3-Papierblätter in den Landesfarben blau-weiß-rot über ihre Köpfe, während die Kolleginnen und Kollegen im Außenkreis die Regenbogenfarben zeigten.
So waren am Ende fast alle Auszubildenden und Bediensteten an dieser Aktion beteiligt, um den 75. Jahrestag des Grundgesetzes zu ehren.
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