Hamburg (ots) –
Zeiten: Januar 2024; Orte: Hamburger Stadtgebiet
Im Januar dieses Jahres lag der Schwerpunkt der Kontrollen unter der bekannten Konzeption „Mobil. Aber sicher!“ beim verbotswidrigen Wenden und dem fehlerhaften Abbiegen sowie Verstößen im Zusammenhang mit Vorfahrt/Vorrang. Die dafür über 2.600 eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten überprüften dabei 5.422 Personen und 6.766 Fahrzeuge.
Verkehrsunfälle nach fehlerhaften Abbiegevorgängen, Wendemanövern und Verstößen gegen die Vorfahrt/Vorrang-Regelungen gehören weiterhin zu den Hauptunfallursachen auf Hamburgs Straßen. Auch wenn es sich in der Vergangenheit in der überwiegenden Anzahl um sogenannte Blechschäden handelte, registrierte die Polizei auch Verkehrsunfälle mit verunglückten Personen, insbesondere aus der Gruppe der sogenannten ungeschützten Verkehrsteilnehmenden.
Im Einzelnen kam es dabei unter anderem zu folgenden Verstößen:
Kraftfahrzeugführende
Straftaten
– 16 x Fahren unter dem Einfluss von Drogen
– 18 x Fahren unter dem Einfluss von Alkohol
– 55 x Fahren ohne Fahrerlaubnis
Ordnungswidrigkeiten
– 11.949 x Verstöße im ruhenden Verkehr
– 1.233 x verbotswidriges Wenden/Abbiegen
– 327 x Missachtung roter Ampeln
– 278 x verbotswidrige Handynutzung
– 315 x Geschwindigkeitsverstöße
– 25 x Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel (Alkohol,
Drogen, Medikamente)
– 104 x Missachtung der Anschnallpflicht
– 23 x Kinder nicht ordnungsgemäß gesichert
– 18 x verbotswidriges Befahren eines Gehweges
Radfahrende
– 174 x Missachtung roter Ampeln
– 30 x verbotswidrige Handynutzung
– 2 x verbotswidriges Wenden/Abbiegen
– 171 x Nutzung der falschen Radwegseite (sogenannte
Geisterradler)
– 77 x Fahren auf einem Gehweg
E-Scooter-Nutzende
Straftaten
– 1 x Fahren unter dem Einfluss von Alkohol
– 2 x Fahren ohne Fahrerlaubnis
Ordnungswidrigkeiten
– 2 x Missachtung roter Ampeln
– 4 x verbotswidrige Handynutzung
– 62 x verbotswidrig abgestellte E-Scooter
– 20 x Nutzung der falschen Radwegseite
– 5 x zu zweit auf einem E-Scooter
Zu Fuß Gehende
– 7 x Missachtung roter Ampeln
Darüber hinaus stellten die Einsatzkräfte 521 Mängelmeldungen zum Beispiel wegen nicht mitgeführter Dokumente oder technischer Mängel an den Fahrzeugen aus und ordneten insgesamt 15 Blutprobenentnahmen aufgrund des Verdachts des Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel an.
Die Polizei Hamburg wird auch weiterhin Verkehrskontrollen durchführen, um die Verkehrsteilnehmenden weiter zu sensibilisieren.
Im Februar fokussieren sich die Kontrollen neben Verstößen im ruhenden Verkehr auf die technischen Mängel an Fahrzeugen. Im Rahmen der jährlichen Verkehrssicherheitsaktion „Licht-Test 2023“ ergaben die bundesweiten Auswertungen von rund vier Millionen freiwilligen Lichtprüfungen, dass über 33 Prozent aller Nutzfahrzeuge und annähernd 28 Prozent aller Autos Mängel an den lichttechnischen Einrichtungen aufwiesen. Aber auch die sicherheitsrelevanten Bauteile, wie die Bereifung oder die Bremsanlage, werden, auch diesbezüglich angesichts annähernd 11.000 eingeleiteter Ordnungswidrigkeitenverfahren im Jahr 2023, streng geprüft.
Mx.
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