Köln (ots) –
Im Wirtschaftsrecht ist die Einführung spezialisierter Wirtschaftssenate an Oberlandesgerichten, sog. Commercial Courts, geplant. Ein entsprechendes Eckpunktepapier wurde bereits vorgelegt.
Englisch hat sich als Sprache bei internationalen Geschäftsbeziehungen etabliert. Grenzüberschreitende Handelsbeziehungen bringen auch grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten mit sich. Das macht es notwendig, dass auch die Rechtsprechung im Wirtschaftsrecht neue Wege geht und Verfahren an deutschen Gerichten in englischer Sprache möglich sind, erklärt Rechtsanwalt Michael Rainer, Ansprechpartner im Wirtschaftsrecht für die nationale und internationale Mandantschaft von MTR Legal Rechtsanwälte
Derzeit sind die Möglichkeiten einen zivilrechtlichen Wirtschaftsstreit an einem deutschen Gericht in englischer Sprache durchzuführen, sehr begrenzt. Das soll sich die Einführung von englischsprachigen Spezialkammern für internationale Wirtschafts- und Handelsstreitigkeiten, sog. Commercial Courts, ändern.
Das Eckpunktepapier des Bundesjustizministerium sieht vor, dass bestimmte Handelsstreitigkeiten an ausgewählten Landgerichten umfassend in englischer Sprache geführt werden können, vorausgesetzt, die Parteien sind sich darüber einig sind und es gibt einen sachlichen Grund dafür.
Zudem sollen für große Handelssachen erstinstanzliche Spezialsenate bei den Oberlandesgerichten eingerichtet werden. Diese Commercial Courts sollen ab einem bestimmten Streitwert direkt angerufen werden können. Gegen Entscheidungen der Commercial Courts soll die Revision zum BGH – im besten Fall auch in englischer Sprache – möglich sein.
Geplant ist auch ein umfassender Schutz von Geschäftsgeheimnissen und die Möglichkeit von Videoverhandlungen.
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