Itzehoe, Hamburg (ots) –
Hamburg, 12. Juni 2024
Gegen einen 36-jährigen Goldschmuggler erließ das Amtsgericht Hamburg im Mai 2024 einen Strafbefehl über 40.000,- EUR.
Vorausgegangen war eine Zollkontrolle im November 2021 am Flughafen Hamburg, bei dem die Zöllnerinnen und Zöllner bei dem Reisenden welcher aus der Türkei einreiste, insgesamt rund 130 Goldschmuckstücke im Wert von rund 135.000,- Euro auffinden konnten.
Die Zollbediensteten sprachen den Reisenden im Terminalausgang für anmeldefreie Waren, dem sogenannten „Grünen Kanal“ an und baten ihn in den Kontrollraum. Dort wurden sie schnell fündig.
„Nach Öffnen des Koffers fanden die Zöllnerinnen und Zöllner diversen Goldschmuck in verschiedenen Verpackungen und beschrifteten Auftragstüten.“, so Maurice Douce, Pressesprecher des Hauptzollamtes Itzehoe.
„Bei der anschließenden Kontrolle des Handgepäcks stellten die Kollegen weiteren Goldschmuck fest. Das festgestellte Gold hatte ein Gewicht von insgesamt fast vier Kilogramm.“, ergänzt Douce.
Neben dem Schmuck stellte der Zoll in der Kontrolle zusätzlich noch Geschenkverpackungen und Poliertücher fest, welche zum Weiterverkauf bestimmt waren.
Douce resümiert: „Die Zollbediensteten stellten bei dem Fund einen Zollwert von über 135.000,- Euro fest. Die entstandenen Einfuhrabgaben beliefen sich auf rund 30.000,- Euro. Das Gold wurde anschließend sichergestellt.“
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