Hamburg (ots) –
Beschäftigte des Zollamts Hamburg entdeckten Anfang April unter anderem 33 FCKW-haltige Kühlgeräte, welche sich als nicht angemeldete Beiladung zu zwei PKWs in einem Container befanden. „Die Dokumentenkontrolle ergab für die Kolleginnen und Kollegen widersprüchliche Angaben zur Zollanmeldung, sodass sie eine Beschau und ein vorübergehendes Entfernungsverbot anordneten. Nach der Entscheidung der vom Zoll über den Export informierten zuständigen Abfallbehörde ist die Ausfuhr derartiger Geräte verboten. Die Kühlgeräte sollen nun zu Lasten des Ausführers gesetzeskonform entsorgt werden“ erläutert Pressesprecher Oliver Bachmann.
„Die Fahrzeuge, in denen sich die Kühlschränke als Beiladung befanden, wurden mit einer neuen Zollanmeldung nunmehr ausgeführt,“ so Bachmann weiter.
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