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Montag, 14. Oktober 2024

BVTE fordert zum Weltnichtrauchertag erneut bundesweites Meldeportal für Jugendschutzverstöße und illegale Produkte

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Berlin (ots) –

„Effektiven Kinder- und Jugendschutz durch hohe Bußgelder und strikte Einhaltung des Abgabeverbots durchsetzen!“

Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) hat anlässlich des Weltnichtrauchertages (31. Mai) erneut die Einrichtung eines bundesweiten Meldeportals für Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz und das Tabakerzeugnisgesetz gefordert. Gegenwärtig ist die Marktüberwachung auf über 400 Behörden deutschlandweit verteilt. Oftmals werden Verstöße nicht erkannt, nur wenige Behörden vollziehen Testkäufe mit Minderjährigen.

„Wir erleben leider gerade in einigen größeren Städten ein Staatsversagen. So gelangen insbesondere E-Zigaretten immer wieder in die Hände von Minderjährigen,“ sagte BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke in Berlin. E-Zigaretten – egal ob nikotinhaltig oder nikotinfrei – dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Zudem sind diese Produkte, die häufig aus dem Ausland stammen, oftmals nicht einmal mit einer Umverpackung mit Steuerbanderole versehen, haben zu hohe Nikotingehalte oder entsprechen wegen des Verstoßes gegen Kennzeichnungs- und Beipackzettelpflichten nicht den deutschen Produktregulierungsvorschriften.

„Um es klar zu sagen: Kinder und Jugendliche sollen und dürfen nicht rauchen oder dampfen! Der effektivste Kinder- und Jugendschutz ist die strikte Einhaltung des Abgabeverbots von Nikotinprodukten im Handel, dass vor allem mit empfindlichen Bußgeldern bis zu 50.000 Euro durchgesetzt werden muss,“ forderte Mücke. Nur in wenigen Fällen werden Verstöße mit hohen Bußgeldern belegt. Verdeckte Testkäufe sind bei vielen Ordnungs- und Überwachungsbehörden noch viel zu selten. Um den Behörden die Arbeit zu erleichtern und für eine effektive Rechtsdurchsetzung zu sorgen, schlägt der BVTE daher erneut ein bundesweites Meldeportal für Verstöße gegen die Vorschriften vor. Jedermann soll den zuständigen Behörden damit, auf Wunsch auch anonym, einen Hinweis geben können, wenn ein Händler an Minderjährige oder nicht verkehrsfähige Produkte verkauft. Außerdem sollte in der behördlichen Praxis der Bußgeldrahmen von 50.000 Euro öfter ausgeschöpft werden. Gewinne aus dem Verkauf an Minderjährige und von illegalen Produkten müssen abgeschöpft werden.

„Einzelne schwarze Schafe bringen die ganze Branche und den Handel mit ihrem verantwortungslosen Tun in Verruf. Dem muss der Staat endlich aktiv entgegentreten,“ forderte der BVTE. Der Branchenverband engagiert sich selbst seit Jahren für den Kinder- und Jugendschutz. Über eine Million Aufkleber „Stopp! Tabak, E-Zigaretten erst ab 18!“ für die Kassenzone und den Eingangsbereich der Verkaufsstellen sind bisher vom BVTE versandt worden. Außerdem können Beschäftigte des Handels über das preisgekrönte Online-Learning-Tool www.jugendschutz-handel.de einen zertifizierten Lehrgang absolvieren.

Ansprechpartner für Rückfragen:

Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE)
Jan Mücke
Hauptgeschäftsführer
Georgenstraße 25
10117 Berlin
Tel. +49 30 88 66 36 – 123
presse@bvte.de
www.bvte.de

Original-Content von: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE), übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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