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Donnerstag, 3. Oktober 2024

BPOLD-H: Bundespolizei erlässt Mitführverbot von Waffen und gefährlichen Gegenständen im Hauptbahnhof Bremen, Hbf Hannover, Bf Hamburg-Altona sowie im S-Bahnverkehr in der Freien und Hansestadt Hamburg

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Hannover (ots) –

Die Bundespolizei erlässt für die kommenden Wochen eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Bremen, den Hauptbahnhof Hannover sowie im S-Bahnverkehr in der Freien und Hansestadt Hamburg einschließlich der S -Bahnhöfe und dem Bahnhof Hamburg Altona, die sich auf ein Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art bezieht.
Die Einhaltung der Ordnungsverfügung wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht.
Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote können einen Platzverweis, ein Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder auch einen zukünftigen Beförderungsausschluss nach sich ziehen.
Unabhängig von einem möglichen Straf-/ Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) ist auch ein Zwangsgeld bei uneinsichtigen Personen möglich.
Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst die genannten Bahnhöfe (siehe beigefügte Skizzen) sowie die S-Bahnhöfe der Freien und Hansestadt Hamburg und ist auf die nachfolgenden Zeiträume begrenzt:

a)
Mittwoch, 19. Juni 2024 bis Mittwoch, 26. Juni 2024
täglich von 12:00 Uhr bis 24:00 Uhr
b)
Samstag, 29. Juni 2024 bis Dienstag, 2. Juli 2024
täglich von 12:00 Uhr bis 24:00 Uhr
c)
Freitag, 5. Juli 2024 bis Samstag, 6. Juli 2024
täglich von 12:00 Uhr bis 24:00 Uhr
d)
Dienstag, 9. Juli 2024 bis Mittwoch, 10. Juli 2024
täglich von 12:00 Uhr bis 24:00 Uhr
e)
Sonntag, 14. Juli 2024 von 12:00 Uhr bis 24:00 Uhr

Hintergrund dieser Allgemeinverfügung ist, dass Körperverletzungsdelikte mittels Waffen und anderer gefährlicher Werkzeuge, insbesondere Messer, aber auch das bloße Mitführen, deutlich in der bundespolizeilichen Lage präsent sind und damit die Sicherheit von Bahnbenutzern sowie der Bevölkerung beeinflussen.
Darüber hinaus ist wie bei allen sportlichen Großveranstaltungen – so auch der UEFA EURO 2024 – erfahrungsgemäß mit verstärktem bahnseitigem Reiseverkehr einhergehend mit einem erhöhtem Alkoholkonsum zu rechen. Es ist anzunehmen, dass sowohl viele Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland als auch internationale Besucherinnen und Besucher das Turnier unmittelbar miterleben möchten und dazu Begleitveranstaltungen vor Ort (z.B. Public Viewing) und / oder an den Spielorten besuchen werden. Dies kann zu einem erhöhten Risiko entsprechender Gewaltdelikte, insbesondere an Knotenpunkten wie dem Hauptbahnhof Bremen und Hannover sowie im gesamten S-Bahnverkehr der Freien und Hansestadt Hamburg führen.
In Bahnhöfen und auf Reisewegen in Zügen ergeben sich häufig auch aus banalen Streitigkeiten Auseinandersetzungen. Beim Mitführen von Messern oder anderen Waffen können diese schnell unter den Beteiligten zum Einsatz kommen. Auch Unbeteiligte können davon betroffen sein.
Die Kontrollen anlässlich der Allgemeinverfügung haben das Ziel während der festgestellten lagerelevanten Zeiträume die konkreten Gefahren zu reduzieren. Zusätzlich soll die klare Botschaft vermittelt werden, dass Waffen aller Art im Bahnverkehr nicht mitgeführt werden sollen.
Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot, können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung dieser Pressemitteilung und zudem auch auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) eingesehen werden. Weiterhin werden Plakate im Bahnhof ausgehängt, um auf die Mitführverbote hinzuweisen.

Ergänzend informieren wir:

– Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt
waffenrechtlichen Bestimmungen und ist gegebenenfalls verboten
bzw. bedarf einer behördlichen Erlaubnis (z.B. Verbot des
Führens von Einhandmessern, Kleiner Waffenschein für
Schreckschuss-, Reiz-, und Signalwaffen).
– Waffen, auch die zur Selbstverteidigung gedacht sind, bieten
trügerische Sicherheit. Sie können die eigene Risikobereitschaft
erhöhen, zur Gewalteskalation beitragen und zu einer
Schadensvergrößerung führen.
– Waffenträger vernachlässigen in der Regel deeskalierende
Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu einer Beruhigung
der Situation beitragen können.
– Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter
und wer Opfer ist.
– Die Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den
Träger selbst eingesetzt werden.
– Der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen
Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche und finanzielle
Folgen haben.

Eine Alternative bietet z.B. ein sogenannter Schrillalarm (oder Taschenalarm), insbesondere dann, wenn sich noch weitere Personen im Umfeld aufhalten. Denn mit dem Auslösen des Alarms erklingt ein lauter schriller Ton, der Umstehende auf das Geschehen aufmerksam macht. Ziel ist, dass der Täter angesichts möglicher Zeugen von der Tat ablässt. Nützliche Tipps zu verschiedenen Themen finden sich auch im Internet (https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/)

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Hannover
Bruno-Georges-Platz 1
22297 Hamburg
Thomas Gerbert
Telefon: 040-428656216
Mobil: 0160-96964896
E-Mail: bpold.hannover.oea.euro2024@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
X: https://X.com/bpol_nord

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Hannover, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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