Preetz (ots) –
Ein 40-Jähriger Mann hatte am Freitag (11.08) eine Pistole im Hosenbund, besorgte Reisende wählten den Notruf. Es kam zu einem Polizeieinsatz am Bahnhof Preetz.
Im Zug von Kiel nach Lauenburg entdeckten Reisende gegen 14:00 Uhr einen 40-jährigen Polen, der eine Pistole hinten im Hosenbund trug. Sie wählten die Notrufnummer der Landespolizeien.
Durch die ungeklärte Lage an Bord des Zugs ging die Polizei von einer möglichen lebensbedrohlichen Situation aus. Mit drei Streifenwagen der Landespolizei und zwei der Bundespolizei fuhren sie in Richtung Zug.
Der Zug wurde im Bereich des Bahnhofs Preetz gestoppt und die Türen geöffnet.
Nach Eintreffen der ersten Streifen am Bahnhof Preetz, begab man sich auf die Suche des 40-Jährigen. Anhand der guten Personenbeschreibung konnte er schnell ausfindig gemacht werden.
Der Mann wurde angesprochen, reagierte aber nicht auf die Ansprache.
So wurde er durch die eingesetzten Polizisten zu Boden gebracht und gefesselt.
Die entdeckte schussbereite Pistole wurde dem Mann abgenommen.
Nach einer ersten Inaugenscheinnahme handelte es sich um eine sogenannte Druckgaswaffe von nicht mehr als 7,5 Joule mit dem Kennzeichen „F im Fünfeck“.
Bei der weiteren Durchsuchung des Mannes sowie seiner Sachen, wurden weitere Gaskartuschen und Munition gefunden.
Die Pistole und die dazugehörigen Gegenstände wurden beschlagnahmt.
Eine freiwillig durchgeführte Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 3,78 Promille.
Zur weiteren Sachbearbeitung wurde der Pole an die Bundespolizei übergeben und mit zur Dienststelle nach Kiel genommen. Durch den hohen Alkoholkonsum war der Mann nicht in der Lage den Belehrungen und weiteren Maßnahmen der Bundespolizei zu folgen.
Der Pole zur Ausnüchterung in das Polizeigewahrsam Kiel gebracht.
Er wird sich wegen des Verdachtes einer Straftat nach dem Waffengesetz verantworten müssen.
Durch den Polizeieinsatz erhielten sechs Züge insgesamt 120 Verspätungsminuten
Die Bundespolizei weißt an dieser Stelle daraufhin, dass der Erwerb und Besitz solcher Waffen erlaubnisfrei ist. Das Führen einer solchen Waffe bedarf dagegen des kleinen Waffenscheins.
Das Führen einer Waffe bedeutet, die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe, außerhalb der Wohnung und des eigenen befriedeten Besitztums.
Zum Transport muss sie in einem verschlossenen Behältnis (z.B. mit Vorhängeschloss gesichert) und nicht zugriffsbereit aufbewahrt werden. (Faustformel: Waffe mit weniger als drei Handgriffen in unter drei Sekunden in den Anschlag gebracht werden kann)
Waffen müssen weder funktionstüchtig noch komplett sein.
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