Bremen (ots) –
Bremen/Bremerhaven, 21.06.2024
Am Freitag verhaftete die Bundespolizei gleich vier per Haftbefehl gesuchte Straftäter in Bremen und Bremerhaven.
In den drei Fällen in Bremen wurden die Festgenommenen jeweils inhaftiert. Im vierten Fall konnte der Gesuchte in Bremerhaven durch sofortige Zahlung einer Geldstrafe einen Gefängnisaufenthalt abwenden.
Bei den genannten Festnahmen handelte es sich im Einzelnen um die folgenden Fälle:
Um 15:05 Uhr stellten Streifenbeamte bei der Kontrolle eines 27-jährige Deutschen am Hauptbahnhof Bremen fest, dass der Mann per Haftbefehl gesucht wurde. Das Amtsgericht Delmenhorst hatte diesen aufgrund von Verstößen gegen Bewährungsauflagen erlassen. Der Gesuchte war zuvor wegen Drogenhandels zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Nun wurde er erneut dem zuständigen Richter zugeführt.
Um 18:20 Uhr erkannten Zivilfahnder am Hauptbahnhof Bremen einen per Haftbefehl zur Strafvollstreckung gesuchten 40-jährigen Letten. Die Staatsanwaltschaft Bremen hatte den Mann nach dessen Verurteilung wegen Diebstahls mit Waffen und Erschleichen von Leistungen zur Fahndung ausgeschrieben. Nun wird er die nächsten 14 Monate in einer Justizvollzugsanstalt (JVA) verbringen.
Um 20:25 Uhr beging ein 53-jähriger Deutscher einen Ladendiebstahl im Hauptbahnhof Bremen. Eine Bundespolizeistreife wurde des Diebes habhaft. Die Beamten stellten außerdem fest, dass der Mann bereits mit zwei Haftbefehlen der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen räuberischer Erpressung und Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Urkundenfälschung, sowie des Diebstahls in drei Fällen gesucht wurde. Insgesamt muss der Gesuchte nun für 32 Monate hinter Gitter.
Bereits am Morgen hatten Bundespolizeibeamte um 06:20 Uhr in Bremerhaven die grenzpolizeiliche Einreisekontrolle an dem Kreuzfahrtschiff „Mein Schiff 4“ vollzogen. Dabei war Ihnen ein Crewmitglied ins Netz gegangen. Der 30-jährige Deutsche war von der Amtsanwaltschaft Frankfurt (a.M.) zur Festnahme ausgeschrieben worden, weil er eine gegen ihn verhängte Geldstrafe von 250,- EUR wegen Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkoholeinfluss nicht fristgerecht beglichen hatte. Durch Sofortzahlung bei der Bundespolizei entging er nun einer 10-tägigen Ersatzhaft.
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