Bad Bentheim (ots) –
Eine Streife der Bundespolizei hat Montagvormittag im Rahmen der grenzpolizeilichen Überwachung gegen 11:20 Uhr einen zuvor aus den Niederlanden eingereisten Transporter an der BAB 30 im Industriegebiet Gildehaus angehalten und kontrolliert.
Bei der Überprüfung der Personalien der drei moldauischen Fahrzeuginsassen, stellten die Beamten fest, dass ein Mitfahrer durch die Staatsanwaltschaft Heidelberg per Haftbefehl gesucht wurde.
Der 26-Jährige war im April 2022 wegen Urkundenfälschung verurteilt worden. Aus diesem Schuldspruch hatte er noch eine Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen zu verbüßen oder eine Geldstrafe von 2.700 Euro zu bezahlen.
Weil der Mann selbst nicht genug Geld hatte um die Strafe zu begleichen, bat er seine Mitfahrer um Hilfe. Diese unterstützten ihn bei der Zahlung der ausstehenden Geldstrafe und ersparten ihm somit einen Gefängnisaufenthalt.
Alle drei Fahrer gingen offenbar einer Erwerbstätigkeit nach, für die sie nicht die erforderliche Aufenthaltserlaubnis besaßen. Somit bestand der Verdacht eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz.
Nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wurden alle drei Moldauer in die Niederlande zurückgeschoben und ein befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot gegen sie verhängt.
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