A7/Altholzkrug (ots) –
Am Montag (09.05.2022) kontrollierten Beamte der Schwerlastüberwachung des Polizei- Autobahn- und Bezirksrevieres Nord, Fachdienst Schleswig, auf dem Rastplatz Altholzkrug auf der A7 eine Sattelzugkombination beladen mit 15 Tonnen Sammelgut.
Schon ein erster Blick auf den Sattelauflieger ließ erahnen, dass der technische Zustand mehr als mangelhaft sein dürfte. Von außen war an sämtlichen Ecken und Kanten deutliche Durchrostung zu erkennen, auch unter den Heckportaltüren klafften großflächige von Rost zerfressene Löcher.
Unter dem Sattelauflieger wurden vor Ort bereits vier Luftfederbälge erkannt, die bereits so porös und rissig waren, dass das Innengewebe sichtbar geworden war.
Die Beamten entschlossen sich den Sattelzug in eine nahegelegene Fachwerkstatt zu begleiten, um den genauen Zustand durch Fachpersonal prüfen und bewerten zu lassen.
Dabei wurde auf dem Bremsenprüfstand bei einer Achse eine Abweichung der Bremswirkung von 50 % festgestellt.
Weiterhin wurde ermittelt, dass der hintere Stoßfänger nur noch an einigen durchrosteten Metallstücken hing und jederzeit hätte abfallen können. Auch der Unterboden im Bereich der Heckportaltüren war durchrostet.
Nachdem die Werkstatt am Folgetag versuchte, die defekten Luftfederbälge gegen neue zu ersetzen, musste festgestellt werden, dass es nicht möglich ist, diese an vorgesehener Stelle wieder zu befestigen, da die Aufnahmen so durchrostet und mittlerweile von der Materialstärke so dünn waren, dass es nicht möglich war, dort Schrauben anzubringen.
Ebenso wurde festgestellt, dass der gesamte Rahmen weitere durchrostetet Stelle an tragenden Quertraversen aufweist und stellenweise Löcher im Unterboden sind, durch die man einen Blick auf die Ladefläche erhält. Zur Sicherheit des Werkstattpersonals wurde der Sattelauflieger auf hydraulischen Stützen gelagert, um weitere mögliche Brüche zu vermeiden und das darunter arbeitende Personal zu schützen.
Nach Absprache zwischen Werkstatt und Halter wird der Sattelauflieger der Verschrottung zugeführt, nachdem die Ladung auf einen georderten weiteren Sattelauflieger umgeladen worden ist.
Für Fahrer und Halter wurde vor Ort ein Bußgeldverfahren mit Einbehaltung eines hohen dreistelligen Betrages eingeleitet.
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