HZA-KI: Zoll prüft Friseurhandwerk // Bundesweite Schwerpunktprüfung

Kiel,Lübeck,Ostholstein,Rendsburg,Schleswig-Holstein (ots) –

Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung, das Friseurhandwerk betreffend, kontrollierten am vergangenen Dienstag Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Kiel in 56 Friseurläden und Barbershops 136 dort arbeitende Beschäftigte.
Geprüft wurde in den Städten und Gemeinden Kiel, Rendsburg, Neumünster, Plön, Lübeck, Bad Schwartau, Stockelsdorf, Oldenburg, Fehmarn, Mölln, Lauenburg, Lensahn, Schwarzenbek, Geesthacht, Bad Oldesloe, Neustadt, Eutin, Ratzeburg, Ahrensburg und Reinfeld.

Die 52 Einsatzkräfte der FKS Kiel und Lübeck kontrollierten zusammen mit 8 Beschäftigten der Landesfinanzbehörde die Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und die rechtmäßige Zahlung des gesetzlich festgelegten Mindestlohns sicherzustellen, sowie den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern aufzudecken.

Vor Ort ergaben sich in mehreren Betrieben erste Hinweise auf Verstöße.
In 9 Fällen besteht der Anfangsverdacht eines Mindestlohnverstoßes nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG).
In weiteren 6 Fällen ist zu prüfen, ob Leistungsmissbrauch vorliegt, da diese Arbeitnehmer*innen Sozialleistungen beziehen.
In 3 Fällen wurden Arbeitnehmer*innen ohne gültige Arbeitserlaubnis festgestellt.

Hier wurden in 2 Fällen gegen sie und ihre Arbeitgeber*innen Strafverfahren wegen illegaler Beschäftigung ohne gültige Arbeitserlaubnis und Beihilfe zu illegaler Beschäftigung ohne gültige Arbeitserlaubnis nach § 95 Abs.1 Nr.2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und § 95 (1) Nr.2 AufenthG i.V.m. § 27 StGB eingeleitet.
Ihnen drohen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen.
Zusätzlich wurden 2 Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Sozialgesetzbuch III (SGB III) eingeleitet.
Sofern die Strafverfahren eingestellt werden, drohen den betroffenen Arbeitgeber*innen im Rahmen dieser Ordnungswidrigkeitenverfahren Geldbußen bis zu 500.000 Euro. Den betroffenen Arbeitnehmer*innen drohen Geldbußen bis zu 5.000 EUR.

„Der gesetzliche allgemeine Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar diesen Jahres 9,82 Euro je Bruttostunde. Das gilt auch für das Friseurhandwerk“, so Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.
„Bei Prüfungen von Friseursalons und Barbershops spielen vor allem Verstöße aus den Bereichen Mindestlohn, Scheinselbständigkeit und Sozialversicherungsrecht eine Rolle“, so Oder weiter.
Den Durchsuchungen schließt sich nun intensive Geschäftsunterlagenprüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls an.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, Dies ist ein wichtiges Instrument insbesondere auch zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
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Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Kiel
Gabriele Oder
Telefon: 0431-20083-1106
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

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Quelle: ots