Kiel (ots) –
Bei der Prüfung dreier Lokale im Kreis Herzogtum Lauenburg und Kreis Storman stellten Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Kiel bereits letzten Freitagnachmittag mehrere illegal beschäftigte Arbeitnehmer fest.
Die Einsatzkräfte der FKS führten die Prüfungen aufgrund eines anonymen Hinweises nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durch.
Bei der ersten Kontrolle in einem Imbiss im Kreis Herzogtum Lauenburg wurde ein türkischer Asylbewerber direkt bei der Arbeit angetroffen. Ihm war die Aufnahme einer Beschäftigung aber nicht gestattet. Die zweite kontrollierte türkische Person hielt sich lediglich im Imbiss auf. Schwarzarbeit lag nicht vor. Sie war aber zur Fahndung ausgeschrieben, weil sie sich illegal in Deutschland aufhielt und wurde der Landespolizei Schleswig-Holstein übergeben.
Bei einem weiteren Imbiss trafen die Zöllner*innen ebenfalls zwei in Deutschland aufhältige türkische Staatsangehörige bei der Küchenarbeit an, die als Asylsuchende ohne gültige Arbeitserlaubnis waren. Zudem liegen Anhaltspunkte für einen Mindestlohnverstoß vor. Hier sind noch weitere Prüfungen erforderlich.
Der Mindestlohn beträgt seit dem 1. Oktober 2022 12 Euro Brutto pro Zeitstunde.
Bei der letzten Prüfung des Tages fand das Hauptzollamt Kiel vier albanische Staatsangehörige in der Küche. Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren gemäß § 95 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eingeleitet, weil sie sich unerlaubt in Deutschland aufgehalten haben. Ihnen wurden die Pässe entzogen und eine Meldeauflage bei der Ausländerbehörde erteilt.
Eine Person wollte sich durch Flucht der Prüfung entziehen. Durch das schnelle Eingreifen der Zöllner*innen konnte die flüchtende Person jedoch gestellt werden.
Gegen alle Inhaber der geprüften Lokalitäten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund der Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis eingeleitet.
Der Zoll geht bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung regelmäßig Hinweisen aus der Bevölkerung zur Bekämpfung von Gesetzesverstöße nach.
Hinweise können beispielsweise online eingereicht werden: https://www.zoll.de/DE/Kontakt/Meldung_FKS/kontakt_node.html
Zusatzinformation:
Die Zöllner*innen der Finanzkontrolle (FKS) sind im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen.
Die Zöllner*innen stellen durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen fest, ob der gesetzlich festgeschriebene Mindestlohn auch wirklich gezahlt wird.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Kiel
Gerrit Zander-Duntze
Telefon: 0431/20083-1107
Mobil: 01515/255 01 03
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