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Freitag, 22. November 2024

HZA-IZ: Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls / Finanzkontrolle Schwarzarbeit im gesamten Bundesgebiet im Einsatz

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Itzehoe (ots) –

Gestern haben 55 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Itzehoe mit ihren Standorten in Flensburg und Itzehoe bei einer bundesweiten verdachtsunabhängigen Schwerpunktaktion die Einhaltung des Mindestlohns geprüft. Den Schwerpunkt bildeten dabei der Einzelhandel – mit Supermärkten, Einkaufszentren sowie Bäckereifilialen – , Wochenmärkte, Tankstellen, Imbisse, Spielhallen und Fitness-Studios.

Dabei wurden 79 Arbeitgeber geprüft und vor Ort 255 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihrer Beschäftigung befragt.

Bei der Schwerpunktprüfung stellten die Zöllnerinnen und Zöllner erste Hinweise auf Verstöße in rund 25 Fällen fest.
Deshalb schließen sich an die gestern durchgeführten Prüfungen umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.

Zusatzinformation:

Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,00 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, z.B. in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.

Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.

Die FKS führt ganzjährig regelmäßig ähnliche Schwerpunktprüfungen sowohl bundesweit als auch regional mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Itzehoe
Pressestelle
Thomas Gartsch
Telefon: (04821) 902-1040
Mobil: (0160)912 03 677
E-Mail: presse.hza-itzehoe@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Itzehoe, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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