Hamburg (ots) –
„Auch der Zoll Hamburg bemerkt die Sommerzeit bei der Überwachung des Warenverkehrs. Bei Sonnenschein ist der Bedarf an manchen Freizeitgegenständen einfach höher.“ so die Pressesprecherin Kristina Severon.
Nichtsdestotrotz müssen die Verbraucher auch bei hohen Temperaturen vor unsicheren und gesundheitsgefährdeten Waren geschützt werden. So hat das Zollamt Hamburg in den letzten Wochen die folgenden Waren sichergestellt, die aus China kommend in die EU importiert werden sollten:
1441 Reiseadapter,
7 E-Scooter und 144 E-Bikes,
537 Pollenmaschinen,
48 Kajaks 258 aufblasbare Schlauchboote,
2.241 gefälschte Herren Parfüms,
215 Piratenmasken u. Piratenschwerter und Wasserschlangen,
30 Gaskocher, 1 Gasgrill,
200 Tischkühlschränke,
5 Mini-Bagger,
4.008 Stück Spielzeig für Kleinkinder zum Auffädeln,
15.600 Gaskartuschen mit Kühlmitteln für Auto-Klimaanlagen
Bei den Waren fehlten entweder die vorgeschriebenen korrekten Kennzeichnungen (u.a. die CE-Kennzeichnung), die deutschen Gebrauchsanweisungen oder die vollständigen Angaben des Herstellers, so dass die Waren nach Rücksprache mit der zuständigen Marktüberwachungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) sichergestellt wurden. Teilweise können die Waren nach einer Nachbesserung doch noch abgefertigt werden, teilweise müssen sie vernichtet oder wiederausgeführt werden. Diese Entscheidungen zugunsten der Verbrauchersicherheit werden stets nach Kontaktaufnahme mit den Einführern und der Marktüberwachungsbehörde geklärt.
„Achten Sie bitte auf die Reisefreimengen“ appelliert Frau Severon an alle Urlauber, die eine Reise außerhalb von Deutschland planen. „Den Kontrolleinheiten des Hauptzollamtes Hamburg fallen bei der Abfertigung von Passagieren von immer wieder Reisende auf, die bewusst oder aufgrund fehlenden Wissens die Reisefreimengen überschreiten, sei es bei der Mitnahme von Zigaretten, Goldschmuck oder tierischen oder pflanzlichen Souvenirs.“
Auch wer sich Souvenirs aus dem Urlaubsland zuschicken lassen möchte, wird vom Zoll kontrolliert: Gerade hat das Zollamt Hamburg ein Walrosszahn und zwei Schildkrötenpanzer beschlagnahmt, da keine nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen erforderlichen Genehmigungen vorgelegt werden konnten. Die als Ziergegenstände hergerichteten Waren wurden in einem Container aus Namibia entdeckt.
Hier noch ein paar Tipps vom Zoll, damit die Rückkehr aus dem Traumurlaub ohne böse Überraschungen bleibt:
Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern und aus Sondergebieten (z.B. Kanarische Inseln, französische Übersee-Departements) dürfen mitgebrachte Waren zu nichtgewerblichen Zwecken nur innerhalb bestimmter Mengen- und Wertgrenzen pro Person abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden. Insbesondere für Tabakwaren, Alkohol und alkoholartige Getränke sowie Arzneimittel und Kraftstoffe sind bestimmte Freimengen zu beachten, die nicht überschritten werden dürfen.
Hierzu ist es ratsam, sich vorab im Netz unter zoll.de zu informieren, welche Souvenirs bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden können, welche Reisefreimengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern gelten und von welchen Waren man auf jeden Fall die Finger lassen sollte.
Grundsätzlich gilt:
Wenn keine Einfuhrverbote vorliegen, sind Wareneinfuhren aus Nicht-EU-Ländern abgabenfrei
– bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
– bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro
– bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro
Waren, für die eine besondere Mengengrenze (z.B. Tabakwaren oder Alkohol) gilt, werden beim Warenwert nicht mit eingerechnet. Die Freimengen gelten jedoch nur, wenn diese von den Reisenden mitgeführt werden. Werden die Waren zum Beispiel voraus- oder nachgesandt, als Frachtsendung aufgegeben, im Postverkehr oder von einem Express- oder Kurierdienst befördert, gelten andere Regelungen.
Finger weg von Verbotenem!
Für Waren, die dem Artenschutz unterliegen, illegalen Substanzen, Gegenständen, die ggf. unters deutsche Waffenrecht fallen, gefälschter Markenware, ausländischen Kulturgütern, bestimmte Lebens- und Arzneimittel sollte man ganz die Finger lassen. Hier drohen unter u.U. auch strafrechtliche Konsequenzen.
Reisen innerhalb der EU unterliegen dagegen grundsätzlich keinen Beschränkungen. Eine Ausnahme besteht allerdings für sogenannte Genussmittel (z.B. Alkohol und alkoholhaltige Getränke, Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren sowie Kaffee), für die EU-weit nationale Verbrauchsteuern erhoben werden. Für diese Waren sind daher auch bei Reisen innerhalb der EU bestimmte Vorschiften und Richtmengen, bei denen ein Verbringen für den Eigenbedarf angenommen wird, zu beachten.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Hamburg
-Öffentlichkeitsarbeit-
Kristina Severon
Telefon: 040-80003-1053
E-Mail: presse.hza-hamburg@zoll.bund.de
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Quelle: ots