Bad Soden-Salmünster/Gelnhausen (ots) –
– Landesgesetzgeber verstößt seit Jahren gegen Verfassung
– Bezahlung teilweise unter der Grundsicherung
– Beamte und Ruheständler müssen zeitnah davon profitieren
– Finanzbedienstete brauchen ebenfalls Inflationsausgleichsprämie
– Nachzahlung für nicht erfolgte Besoldung der Vergangenheit erforderlich
Die Deutsche Steuergewerkschaft Landesverband Hessen (DSTG Hessen) fordert von der Hessischen Landesregierung eine höhere Besoldung und Versorgung von jeweils acht Prozent in den kommenden beiden Jahren sowie eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro. Die von der Politik angekündigten drei Prozent seien viel zu gering. Die Eingangsbesoldung liege – verfassungswidrig – auch künftig unter der Grundsicherung, erklärten die Delegierten des Landeshauptvorstandes bei ihrer Sitzung in Bad Soden-Salmünster.
Die DSTG Hessen hatte die jahrelange Benachteiligung der Hessen mit Erfolg über die Dachgliederung gerichtlich überprüfen lassen. Sie erstritt beim Verwaltungsgerichtshof Kassel am 30. November 2021 in zweiter Instanz eine höhere Besoldung. Mit einem Gesetzesentwurf vom 8. November 2022 reagierte die Landesregierung. Allerdings: „Die in dem Gesetz angekündigte Erhöhung der Besoldung von jeweils drei Prozent in den beiden kommenden Jahren ist viel zu gering und liegt klar unter den Vorgaben des Gerichts“, bemängelte der Vorsitzende der DSTG Hessen, Michael Volz. Die DSTG Hessen wisse, dass ihre Forderungen den Landeshaushalt zusätzlich beanspruchen. Allerdings fuße die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs auf den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts. Sie habe damit Verfassungsrang und sei demzufolge als absolute Mussaufgabe des Besoldungs- und Haushaltsgesetzgebers zu sehen.
Auch die Anhebung des Eingangsamtes des mittleren Dienstes von A 5 nach A 6 gehe nicht weit genug. „Die Besoldungsgruppe A 5 liegt aktuell etwa neun Prozent unter der Grundsicherung (künftig Bürgergeld) und schon gar nicht, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, 15 Prozent darüber“, so Volz. Das werde sich nach einer Anhebung von drei Prozent nicht grundsätzlich ändern. „Deswegen sind die jeweils acht Besoldungsprozentpunkte zum 1. Januar 2023 und zum 1. Januar 2024 sowie Nachzahlungen für die Alt- und Minusjahre 2015 und fortfolgende Jahre zwingend erforderlich. Alles andere ist schlicht verfassungswidrig.“ Die familienpolitische Komponente sei zwar auf den ersten Blick interessant, trage aber nicht systematisch zur Lösung des Problems bei, da Kinder irgendwann auch erwachsen werden und das Geld damit wegfalle.
Auch unter dem Blickwinkel der Personalgewinnung seien angemessene Einkommen wichtig. Ein Blick auf das Nachbarbundesland Baden-Württemberg zeige, dass man dort mit der Anhebung der Eingangsämter in allen Laufbahnen erfolgreich dem Fachkräftemangel in den Finanzbehörden begegnet, der auch für Hessen ein Problem ist.
Außerdem erwartet die DSTG Hessen eine Inflationsausgleichsprämie (3. Entlastungspaket) in Höhe von 3.000 Euro im Haushalt 2023, wie sie für Bundesbedienstete vorgesehen sei und wie sie auch von den „Metallern“ ausgehandelt worden sei. „Beschäftigte der hessischen Finanzbehörden spüren die Härten der Inflation und der Rezession ebenfalls und diese gilt es zeitnah, spätestens in 2023, aufzufangen“, so der Landesvorsitzende.
Bei diesen Forderungen geht es somit nicht um Tarifverhandlungen oder übliche Einkommensrunden, sondern darum, dass der Besoldungs- und Haushaltsgesetzgeber seinen aktuellen und ehemaligen Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten ein verfassungskonformes Gesetz schuldet! Der aktuelle Gesetzesentwurf gehe zwar in die richtige Richtung, reiche aber noch lange nicht weit genug. „Seit mehr als acht Jahren laufen wir einer verfassungskonformen Bezahlung in Hessen hinterher! Das muss nun endgültig ein Ende haben“, erklärte der DSTG-Landesvorsitzende Volz.
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