Sarstedt (ots) –
Genossenschaften sind eine der ältesten Rechtsformen, die es in Deutschland gibt. Und lange waren sie fast in Vergessenheit geraten – nur Banken und einige Lebensmittelhändler waren als eG organisiert. Doch in den letzten Jahren gibt es wieder einen deutlichen Zulauf bei den Genossenschaften:
„Die eG hat auch für normale Unternehmer große Vorteile; steuerlich und haftungstechnisch sind sie oft besser gestellt“, erklärt Björn Erhard. Er ist Vorsitzender eines genossenschaftlichen Prüfungsverbandes und unterstützt bei über 200 Gründungen jährlich. Er weiß genau, warum die Genossenschaft wieder beliebter wird – und welche Erwartungen sie wirklich erfüllen kann. Er erklärt in diesem Gastbeitrag, was es mit der eG auf sich hat und was sie Unternehmern bietet.
Die Genossenschaft – eine Rechtsform mit langer Tradition
Die Genossenschaft ist eine der ältesten Rechtsformen in Deutschland. Schon im 19. Jahrhundert wurden Genossenschaften gegründet, um die Interessen von Arbeitern und kleinen Handwerkern zu vertreten. Doch mit der Zeit gerieten sie fast in Vergessenheit und sind vielen oft nur noch als Banken, Bauvereine oder aus der Landwirtschaft bekannt.
Doch in den letzten Jahren erleben Genossenschaften eine Renaissance im Mittelstand. Immer mehr Unternehmen entscheiden sich dafür, als eingetragene Genossenschaft (eG) zu agieren, anstatt als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Dies hat für sie schließlich mehrere Vorteile:
1. Steuerliche Vorteile der eG im Vergleich zur GmbH
Genossenschaften genießen steuerliche Vorteile gegenüber anderen Rechtsformen. So müssen Wohnungsbau- und landwirtschaftliche Genossenschaften beispielsweise keine Körperschaftssteuer zahlen und sind auch von der Gewerbesteuer befreit. Jede Genossenschaft hat nur einen einzigen gesetzlich geforderten Zweck: Die Förderung der Mitglieder.
In diesem Sinne sollen die Mitglieder im Erwerb (berufliche Ebene – Erwerbstätigkeit), in der Wirtschaft (private Hauswirtschaft) oder in den kulturellen oder sozialen Belangen der Mitglieder gefördert werden. Eine Förderung kann nur durch Senkung der Ausgaben oder Vermehrung der Einnahmen erfolgen. Die erwirtschafteten Überschüsse einer Genossenschaft sollen, und da sind sich alle Rechtswissenschaftler einig, in erster Linie zur Mitgliederförderung genutzt werden, und nicht zur Ausschüttung von Dividenden.
2. Haftungsbeschränkung
Für Mitglieder von Genossenschaften ist auch die Haftungsbeschränkung von großem Vorteil. Wie bei einer GmbH haften sie nur mit ihrer Einlage, die jedoch in der Regel wesentlich geringer ist – beispielsweise 50 Euro. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Anteile an der Genossenschaft in der Regel nicht zum aktuellen Marktwert, sondern zum Nennwert bewertet werden. Dies bedeutet, dass im Falle einer Pfändung durch einen Gläubiger eines Mitglieds nur der Nennwert – in diesem Beispiel 50 Euro – gepfändet werden kann, nicht jedoch der prozentuale Anteil an der Genossenschaft.
3. Gemeinsame Interessen
Ein weiterer Vorteil der Genossenschaftsform ist, dass alle Mitglieder gemeinsame Interessen verfolgen. Sie haben ein gemeinsames Ziel und profitieren gemeinsam von den erwirtschafteten Gewinnen. Die Entscheidungen werden demokratisch getroffen und jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Höhe der Einlage.
4. Bessere Finanzierungsmöglichkeiten
Genossenschaften haben oft bessere Finanzierungsmöglichkeiten als GmbHs. Mitglieder einer Wohnungsbaugenossenschaft können beispielsweise günstige KFW-Darlehen zum Kauf von Mitgliedsanteilen beantragen. Diese sind oft günstiger als Bankkredite und stärken gleichzeitig die Bindung der Mitglieder an die Genossenschaft.
5. Gesellschaftlicher Mehrwert
Genossenschaften haben nicht nur wirtschaftliche Ziele, sondern auch einen gesellschaftlichen Mehrwert. Sie verfolgen oft soziale oder ökologische Ziele und engagieren sich in der Region. Das kann auch für Kunden und Mitarbeiter ein wichtiger Faktor sein und zur Identifikation mit dem Unternehmen beitragen.
Fazit
Die Genossenschaftsform bietet im Vergleich zur GmbH viele Vorteile, insbesondere steuerlich und haftungstechnisch. Auch die gemeinsamen Interessen und die demokratische Entscheidungsfindung können für viele Unternehmer attraktiv sein. Genossenschaften haben jedoch auch spezielle Anforderungen an die Organisation und die Mitglieder müssen bereit sein, sich aktiv einzubringen.
Wer jedoch die Vorzüge der Genossenschaftsform nutzen will, sollte sich ausführlich informieren und die Möglichkeit einer Gründung in Betracht ziehen. Gerade für Familienbetriebe bietet sich die Rechtsform der Genossenschaft an, da so ein generationsübergreifendes Arbeiten möglich ist und auch minderjährige Mitglieder nach der Gründung in die Genossenschaft aufgenommen werden können.
Über Björn Erhard:
Björn Erhard, Vorsitzender des Deutschen Interessenverbands der Kleingenossenschaften e.V., ist Experte für Genossenschaften. Als erfolgreicher Unternehmer suchte er nach einer Möglichkeit, die Übergabe seines Unternehmens an seine Kinder sicher und steuerfrei zu gestalten. Dabei stieß er auf die Genossenschaft als Lösung. Heute unterstützt er als Unternehmensberater mit seinem Team Gründer bei der Gründung von Genossenschaften und begleitet sie bis zum Erfolg. Er setzt sich dafür ein, die Vorteile dieser Unternehmensform in der Unternehmerwelt bekannter zu machen. Mehr Informationen dazu unter: https://björnerhard.de (https://xn--bjrnerhard-fcb.de)
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