Hamburg (ots) –
Im April wurde die gemeinsame Allianz mit der Bundespolizei, der Polizei Hamburg, der Deutschen Bahn AG und der Hochbahn geschmiedet. Um noch konsequenter gegen mitgeführte Messer und andere gefährliche Gegenstände vorgehen zu können, erfolgte im Oktober eine permanente Waffenverbotszone im und um den Hauptbahnhof Hamburg.
Um signifikante polizeiliche Erfolge nachhaltig zu erwirken und weiterhin das subjektive Sicherheitsgefühl der Reisenden zu steigern, ist es erforderlich, neben der Erhöhung der Präsenz auch das bestehende Dunkelfeld durch gezielte und flexible Kontrollmaßnahmen aufzuhellen.
In diesem Zusammenhang erfolgte am Samstag, den 9. Dezember 2023, ein gemeinsamer Schwerpunkteinsatz der „Allianz“ am Nachmittag und in den Abendstunden, bei dem neben der erhöhten Präsenz auch insbesondere die Einhaltung der Waffenverbotszone im Bahnhofsumfeld und im Hauptbahnhof kontrolliert wurde.
Bei diesem Einsatz, bei dem neben Kräften der Hochbahn und der DB Sicherheit AG insgesamt rund 100 Einsatzkräfte der Polizei Hamburg und der Bundespolizei im Einsatz waren, wurden rund 320 Personen überprüft.
Dabei wurden leider auch Verstöße gegen die Waffenverbotszone bzw. des Waffengesetzes festgestellt. Neben zwei Reizstoffsprühgeräten, ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz (Mitführen von sogenannten „Polenböllern“) mussten auch vier Messer sichergestellt werden, davon eines nach dem Waffengesetz verbotenes Einhandmesser.
Darüber hinaus erfolgten weitere Feststellungen und polizeiliche Maßnahmen, u.a. zwei vorläufige Festnahmen, eine Gewahrsamnahme, die Durchsetzung eines Untersuchungshaftbefehls, die Feststellung und Beanzeigung von zwei unerlaubten Aufenthalten, zwei Aufenthaltsermittlungen von Staatsanwaltschaften und die Feststellung von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
So wurde auch ein 20-Jähriger polnischer Staatsangehöriger und ein 34-Jähriger Ghanaer im Hamburger Hauptbahnhof kontrolliert. Aufgrund einer Ausschreibung durch die Ausländerbehörde Hamburg und nach Rücksprache mit der Ausländerbehörde, welche in diesem Einsatz ebenfalls vor Ort beteiligt waren, wurden diese Personen für die Ausländerbehörde der Untersuchungshaftanstalt zugeführt.
Auch ein 23-jähriger deutscher Staatsangehöriger wurde nach einem Verstoß gegen das Bundesnichtraucherschutzgesetz im Hamburger Hauptbahnhof polizeilich überprüft. Dabei konnten die Beamten im Rahmen der Überprüfung einen Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichtes Bremen wegen Raubes gegen diese Person feststellen. Der Deutsche wurde der Untersuchungshaftanstalt Hamburg zugeführt
Ein 20-jähriger hatte bei seiner Kontrolle im Hamburger Hauptbahnhof etwas mehr Glück. Wegen des Besitzes einer nicht geringen Menge an Betäubungsmitteln (ca. 88g vermutlich Haschisch), erfolgte zwar die Beschlagnahme des Betäubungsmittels, er konnte jedoch seinen Weg fortsetzen. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren.
Festzustellen ist, dass durch zielgerichtete eigene und gemeinsam durchgeführte Schwerpunkteinsätze, die eingeführten Quattro- Streifen und die Einführung der Hilferuf-App, die Präsenzfrequenz von Polizei- und Sicherheitskräften deutlich erhöht wurde und damit das subjektive Sicherheitsgefühl der Reisenden gestärkt werden.
Auch dieser gemeinsame Schwerpunkteinsatz hat im Ergebnis gezeigt, dass neben dem guten Zusammenwirken der Partner dieses ein guter und erfolgreicher Beitrag zur Sicherheit der Reisenden und der Bevölkerung war und die gesamten Maßnahmen eine positive Wirkung entfalten.
Auch zukünftig wird es flexible und zu unterschiedlichen Zeiten Schwerpunkteinsätze geben, um das subjektive Sicherheitsgefühl noch weiter zu erhöhen.
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