Hamburg (ots) –
Am Samstagabend wollte ein 44-jähriger philippinischer Staatsangehöriger von Hamburg über Amsterdam nach Hongkong reisen. Seinen Koffer gab er beim Check In der Airline ab, begab sich zu seinem Gate und wartete auf das Boarding. Unterdessen wurde der Koffer durch Kontrollkräfte geröntgt. Dabei wurde etwas Verdächtiges festgestellt. Der Fluggast wurde ausgerufen und eine Gepäckzusammenführung im Beisein von Kräften der Bundespolizei durchgeführt. Das Gepäckstück wurde geöffnet. Dabei kam ein Springmesser zum Vorschein. Hierbei handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die Bundespolizei stellte das Messer sicher. Der Mann erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Zudem musste er eine Sicherheitsleistung in Höhe von 150 Euro zahlen. Zum Tatvorwurf äußerte er, dass er das Messer bei seiner Arbeit als Seemann regelmäßig benutzen würde. Im Anschluss konnte er aus der polizeilichen Maßnahme entlassen werden.
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Quelle: ots