Berne / Oldenburg (ots) –
Ein 23-Jähriger spazierte am Samstagnachmittag auf den Bahngleisen zwischen Hude und Nordenham. Ein Personenzug der NordWestBahn musste eine Schnellbremsung einleiten. Es kam zu Verspätungen im Zugverkehr. Außerdem verhielt er sich renitent gegenüber einer Streife der Bundespolizei. Ein Gericht ordnete die Hauptverhandlungshaft zur Durchführung eines beschleunigten Verfahrens an.
Der Vorfall ereignete sich Samstagnachmittag auf der Bahnstrecke zwischen Hude und Nordenham. Gegen 15:30 Uhr erkannte der Triebfahrzeugführer einer NordWestBahn in Höhe der Gemeinde Berne einen auf den Gleisen spazierenden Mann. Durch eine sofort eingeleitete Schnellbremsung des mit rund 90 km/h fahren Zuges brachte er den mit rund 150 Reisenden besetzten Zug noch rechtzeitig zum Stehen und verhinderte einen Unfall.
Dessen ungeachtet ging der Mann aber einfach unbeirrt weiter auf den Gleisen. Eine Streife der Bundespolizei konnte den 23-Jährigen kurz darauf feststellen. Allerdings wehrte der Mann sich körperlich heftig dagegen, als die Beamten ihn vom Gleiskörper bringen wollten. Er musste schließlich gefesselt werden.
Weil der Mann ausweislos war, wurde er zur Dienststelle der Bundespolizei nach Oldenburg gebracht und dort erkennungsdienstlich behandelt. Bei der Feststellung seiner Personalien fanden die Bundespolizisten heraus, dass der 23-jährige afghanische Staatsangehörige, der in Deutschland über keinen festen Wohnsitz verfügt, bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten ist.
Nach Sachvortrag durch die Bundespolizei entschied die zuständige Staatsanwaltschaft Oldenburg auf Festnahme des 23-Jährigen zur Durchführung eines beschleunigten Strafverfahrens wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Das Amtsgericht Oldenburg ordnete am Sonntag an, dass der Mann die Zeit bis zur Hauptverhandlung in Haft verbringt. In den kommenden Tagen wird dann die Entscheidung über das Strafmaß fallen.
Die Bahnstrecke zwischen Hude und Brake war wegen des Vorfalls von 15:33 Uhr bis 16:12 Uhr für den Zugverkehr gesperrt. Dadurch erhielten vier Züge insgesamt 189 Minuten Verspätung.
Zur Erläuterung:
Das sogenannte beschleunigte Verfahren ist eine besondere Form des Strafverfahrens und hat den Vorteil, dass einfache Fälle schneller abgeschlossen werden können und die Strafe unmittelbar „auf dem Fuße“ folgt. Es kommt häufig bei einfach gelagerten Sachverhalten zur Anwendung, wenn neben einer klaren Beweislage der auf frischer Tat betroffene Täter ohne festen Wohnsitz ist.
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