BPOL-BadBentheim: Pärchen mit Hund zwingt Zug zur Schnellbremsung

Hatten / Sandkrug (ots) –

Weil eine Frau und ein Mann beim Sonntagsspaziergang mit ihrem Hund im Barneführer Holz eine gefährliche Abkürzung über die Gleise nahmen, musste eine NordWestBahn eine Schnellbremsung einleiten um einen Unfall zu vermeiden. Es kam zu Beeinträchtigungen im Bahnverkehr.

Nach den bisherigen Erkenntnissen der Bundespolizei überquerte das augenscheinlich ältere Pärchen zusammen mit ihrem Hund, gegen 11:50 Uhr, an einer nicht dafür vorgesehenen Stelle, verbotswidrig die Gleise der Bahnstrecke Oldenburg – Osnabrück. Um einen Unfall zu verhindern, sah sich die Triebfahrzeugführerin einer herannahenden NordWestBahn gezwungen eine Schnellbremsung einzuleiten.

Das Pärchen entfernte sich danach vom Ereignisort in das Waldgebiet hinein. Auch eine gerufene Streife der Bundespolizei konnte die Verursacher nicht mehr ausfindig machen. Von den Fahrgästen wurde niemand verletzt. Die Lokführerin erlitt einen Schock und musste abgelöst werden.

Aufgrund des Vorfalls war die Bahnstrecke von 11:52 Uhr bis 12:53 Uhr für den Bahnverkehr gesperrt. Es kam zu Beeinträchtigungen Betriebsablauf der Eisenbahnverkehrsunternehmen. Bei vier Zügen kam es zu insgesamt 162 Minuten Verspätung, sowie Teilausfällen bei vier Zügen.

Die Bundespolizei hat ein Strafverfahren wegen Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet. Wer Hinweise auf das bislang unbekannte Pärchen machen kann, wird gebeten, sich mit der Dienststelle in Oldenburg unter der Rufnummer 0441 218380 in Verbindung zu setzen.

Darüber hinaus nimmt die Bundespolizei den Vorfall zum Anlass auf die vom Schienenverkehr ausgehenden Gefahren hinzuweisen. Der Aufenthalt im Gleisbereich ist verboten und lebensgefährlich. Die Züge verkehren in dem Bereich häufig mit einer Geschwindigkeit von bis zu 120 km/h. Insbesondere Lokführer der aus Richtung Osnabrück kommenden Züge können den Gefahrenbereich in dem Bereich aufgrund einer langgezogenen Kurve erst spät einsehen. Der Bremsweg eines fahrenden Zuges ist erheblich länger als der eines Straßenfahrzeuges.

Die gefährliche, vermeintliche Abkürzung über die Gleise kann fatale Folgen haben. Bahnanlagen und Eisenbahngleise dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen – unter Beachtung einer besonderen Sorgfaltspflicht – betreten oder überquert werden.

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