Frankfurt am Main (ots) –
Dialog in Kassel: Spielräume für ein besseres Miteinander von Recht und Praxis
Sind die Regelungen des SGB IX inzwischen so kompliziert, dass ihr Nutzen deshalb in der Praxis abnimmt? Oder werden die Regelungen einfach in der Praxis nicht richtig umgesetzt? Und stellt sich nicht sogar die Frage, ob ein so ausdifferenziertes System der Reha und Teilhabe überhaupt noch über gesetzliche Regelungen gesteuert werden kann?
Expertinnen und Experten sind sich jedenfalls schnell einig: das Bundesteilhabegesetz (BTHG) bietet zahlreiche positive Impulse für die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Doch was kommt davon in der Praxis tatsächlich an? Kann man die Problematik zuspitzen auf die Formel: Mangelnder Realitätsbezug von Recht einerseits und unzureichende Umsetzung von Recht andererseits? Unabhängig davon existiert, wenn man die Diskussionen im System Reha und Teilhabe verfolgt, eine substanzielle Lücke zwischen den politisch proklamierten und gesetzlich verankerten Zielen und Aufträgen für die Rehabilitation und Teilhabe, und dem, was „in echt“ passiert.
Hier setzt das Fachgespräch „Teilhabe: Recht trifft Praxis“ an, um im Dialogformat „A trifft B“ Spielräume für ein besseres Miteinander von Recht und Praxis auszuloten. Akteurinnen und Akteure aus Recht und Praxis der Rehabilitation kommen zusammen, um gemeinsam zu sondieren, wie das Miteinander von Recht und Praxis besser als bisher gelingen kann.
Mitwirkende sind u.a:
– Dr. Nicole Cujai – Geschäftsführerin Arbeitsmarkt der Bundesagentur für Arbeit
– Brigitte Gross – Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund
– Janine Kolbig – Geschäftsführerin Zentrum für selbstbestimmtes Leben Norddeutschland e.V.
– Prof. Dr. Steffen Luik – Richter am Bundessozialgericht
– Prof. Dr. Katja Nebe – Universität Halle-Wittenberg, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht,Recht der Sozialen Sicherheit
– Monika Paulat – Präsidentin Landessozialgericht i.R.
– Matthias Rösch – ehem. Landesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen in RLP
– Dr. Rolf Schmachtenberg – Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales
– Prof. Dr. Felix Welti – Professor für Sozial- und Gesundheitsrecht, Recht der Rehabilitation und Behinderung,Universität Kassel
Moderiert wird das Fachgespräch von Dr. Julia Kropf.
Wer kann am Fachgespräch teilnehmen?
– Fachpolitik
– Rechtsprechung
– Reha-Träger
– Rechtswissenschaft
– Leistungserbringer
– Beratende und Verbände von Menschen mit Behinderungen
Die Veranstaltung findet am 23. und 24. November 2023 im Haus der Kirche in Kassel statt, die Tagungsgebühr beträgt 100 Euro. Weitere Informationen finden Sie im Programm (https://www.bar-frankfurt.de/fileadmin/dateiliste/fort-_und_weiterbildung/Tr%C3%A4ger%C3%BCbergreifende_Fortbildungsseminare/downloads/Einladung_Fachgespr%C3%A4ch_RechtPraxis_Kassel_2023.pdf), die Anmeldung für das BAR-Fachgespräch erfolgt online (https://feedback.bar-frankfurt.de/bar-fachgespraech-2023.html).
Zur Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR):
Die BAR ist der Zusammenschluss der Reha-Träger in Deutschland. Seit 1969 fördert sie im gegliederten Sozialleistungssystem die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen. Die BAR gestaltet und unterstützt das Zusammenwirken der Reha-Träger, vermittelt Fachwissen und arbeitet mit an der Weiterentwicklung von Rehabilitation und Teilhabe.
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Quelle: ots