Langenfeld (ots) –
Erbstreitigkeiten stellen für Unternehmerfamilien finanziell und emotional eine große Belastungsprobe dar. Das zeigt aktuell der Todesfall von Dieter Thomas Heck. Um Streit zu vermeiden, setzen immer mehr Unternehmerfamilien auf die Gründung einer Stiftung. Praktischerweise schützt sie ihr Vermögen auch vor der Erbschaftssteuer.
„Das Beispiel Heck verdeutlicht leider, wie Erbstreitigkeiten im schlimmsten Fall ausgehen können. Vorausschauende Unternehmerfamilien gründen daher Stiftungen, um ihren Betrieb und ihr Vermögen nachhaltig zu schützen. Außerdem werden ihre Wünsche dank der Stiftung im Todesfall umgesetzt“, erklärt Stiftungsberater Sascha Drache. Er verrät in diesem exklusiven Ratgeber, welche Vorteile eine Stiftung mit sich bringt, wenn Unternehmerfamilien große Vermögen vererben wollen.
Wie sich mit einer Stiftung belastende Erbstreitigkeiten umgehen lassen
Im deutschen Erbrecht werden zahlreiche Personengruppen berücksichtigt. Eheliche und nichteheliche Kinder, Enkel, die Eltern des Erblassers oder Ehegatten haben ein Anrecht auf ihren Pflichtteil. Zugleich werden je nach Familienstand weitere Angehörige wie adoptierte Kinder beim Erbe berücksichtigt. Aus diesem Grund ist klar: Streitigkeiten eskalieren alleine wegen der vielen Begünstigten überdurchschnittlich schnell. Eine Stiftung schafft diesbezüglich jedoch Abhilfe.
Unternehmens- und Vermögensanteile im Stiftungseigentum werden nämlich nicht vererbt. Hinterbliebene können also keinen Anspruch darauf geltend machen. Der Stiftungsgründer entscheidet dabei im Vorfeld, wie das Vermögen nach seinem Ableben zugeteilt werden soll. Seine in der Satzung festgehaltenen Entscheidungen lassen sich nicht anfechten, was Erbstreitigkeiten verlässlich vorbeugt.
Warum die Stiftungsgründung auch attraktive Steuervorteile mit sich bringt
Die Nachlassregelung einer Stiftung bewährt sich für Unternehmerfamilien, die ihre Steuerlast optimieren möchten. Im Gegensatz zum regulären Erbe wird bei der testamentarischen Übertragung von Vermögenswerten auf die Stiftung nämlich die sogenannte Erbersatzsteuer erhoben:
Im Rahmen dieser Ersatzsteuer greift alle 30 Jahre ein fiktiver Vermögensanfall. Der Gesetzgeber nimmt dabei standardmäßig an, dass der Stifter sein Vermögen an zwei Kinder vererbt. Sollte er kinderlos sein, kann er in gleichem Maße von dem gesetzlichen Freibetrag in Höhe von 800.000 Euro profitieren.
Außerdem kommt bei Familienstiftungen das sogenannte Steuerklassenprivileg zum tragen. Dieses regelt den Verwandtschaftsgrad zum Stifter. Je näher er ausfällt, desto geringer ist die Steuerlast. Bei einer Stiftung wird dabei grundsätzlich vom ersten Verwandtschaftsgrad ausgegangen. 23 Prozent niedriger ist die Steuerbelastung für Unternehmerfamilien dank des Steuerklassenprivilegs im Durchschnitt.
Hohe Planbarkeit durch gesetzlichen Zahlungsaufschub der Erbersatzsteuer
Der Fälligkeitszeitpunkt der Erbersatzsteuer ist gesetzlich geregelt. 30 Jahre nach der Stiftungsgründung muss sie entrichtet werden, wobei eine Begleichung über diesen Zeitraum auch in Jahresraten möglich ist. Das sorgt für verlässliche Planbarkeit und entlastet alle Angehörigen spürbar.
Somit handelt es sich bei der Erbersatzsteuer um einen gesetzlich geregelten Zahlungsaufschub, der im Vergleich zur Erbschaftssteuer extrem großzügig ausgelegt ist. Auch von diesem Vorteil lässt sich über Generationen hinweg profitieren. Wenig verwunderlich also, warum immer mehr Unternehmerfamilien Stiftungen gründen.
Über Sascha Drache:
Sascha Drache ist gefragter Experte für das Stiftungswesen. Seit vielen Jahren bewegt er sich durch die deutsche Stiftungswelt und gilt gemeinhin als der deutsche Stiftungspapst. Mit seiner Beratung in Sachen Stiftungsgründung unterstützt er den deutschen Mittelstand. Dabei begleitet der Top-Experte seine Klienten über die gesamte Phase der Gründung und unterstützt sie dabei, ihre Stiftung auf einem festen Fundament zu errichten. So können sie den Aufbau und Schutz ihres Vermögens langfristig sicherstellen. Mehr Informationen dazu unter: https://www.ratgeber-stiftung.de/schlau-machen/
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