Berlin (ots) –
Endlich traut sich eine regierende Bundespartei klar zu sagen, dass sie sich von nicht tierschutzkonformen Jagdmethoden distanziert. Gemäß einem aktuellen Statement der SPD gegenüber dem Deutschen Jagdverband sind Bau- und Fallenjagd aus Tierschutzgründen grundsätzlich abzulehnen.
Wildtierschutz Deutschland und andere Tierschutzverbände fordern seit vielen Jahren das Verbot tierschutzwidriger Jagdmethoden.
In vielen Bundesländern werden immer noch Totschlagfallen verwendet. Das, obwohl bekannt ist, dass die nicht selektiv fangen: Wo ein Fuchs hineingeht, steht das Tor auch für Katze und Hund offen. Bekannt ist auch, dass Tiere, weil sie zum Beispiel mit der Pfote nach dem Köder greifen, in diesen Fallen qualvoll zu Tode kommen.
Der Jagdverband beruft sich auf die vermeintlich hohen Tierschutzstandards des internationalen AIHTS-Abkommens. Die sind allerdings völlig unzureichend, veraltet und aus einer Vielzahl von Gründen nicht tierschutzkonform. Die gesamten AIHTS-Prüfverfahren laufen weder transparent ab, noch genügen sie wissenschaftlichen Vorgaben und stellen daher in dieser Form keine Verbesserung hinsichtlich etwaiger Tierschutzaspekte dar.
In sogenannten Lebendfallen werden Füchse, Dachse, Katzen lebend gefangen, um sie dann meist in einem Fangkorb zu erschießen. Die Tiere erleiden in den Fallen erheblichen Stress, sind unter Umständen stundenlang extremer Hitze ausgesetzt, sterben dort an Herzversagen, werden ggf. unsachgemäß getötet oder gar vergessen. Kofferfallen bergen zudem ein erhebliches Verletzungsrisiko. Bei der Jungfuchsjagd mittels Drahtgitterfallen werden Fuchswelpen ohne jegliche Nahrungs- oder Flüssigkeitsversorgung so lange im Bau verbarrikadiert, bis das letzte von bis zu neun Fuchsbabys in die Falle gegangen ist. Das dauert mitunter gute acht Tage oder noch länger.
Eine der wohl meistkritisierten Jagdmethoden ist die Baujagd, bei der während der Paarungs- und der Setzzeit vor allen Dingen Fuchs und Dachs mit der Hilfe von Dackeln oder kurzbeinigen Terriern am Bau bejagt werden. Im Bau kommt es zu Beißereien zwischen Hund und Fuchs oder Hund und Dachs. Mitunter wird der Fuchs vom Jagdhund abgewürgt. Generell haben Füchse entgegen den Regeln der Weidgerechtigkeit kaum eine Chance den an den Ausgängen des Fuchsbaus positionierten Jägern zu entkommen. Erst recht nicht die hochträchtige Füchsin.
Eine Lockerung des Schutzstatus zur Bejagung des Wolfes hält die SPD auf Nachfrage des Deutschen Jagdverbands für nicht erforderlich. Vielmehr seien die geltenden EU-rechtlichen Rahmenbedingungen geeignet, sicherzustellen, dass die Erhaltung geschützter Großraubtiere und die Fortsetzung nachhaltiger landwirtschaftlicher Praktiken Hand in Hand gehen können. Das ist bislang auch die Meinung der Bundesregierung.
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Informationen zum Thema:
Tierschutzrechtliche Probleme bei der Fallenjagd
Baujagd und Schliefenanlagen halten rechtlicher Überprüfung nicht stand
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Über Wildtierschutz Deutschland e.V.:
Wildtierschutz Deutschland wurde 2011 gegründet, ist eine Tier- und Naturschutzorganisation, setzt sich gegen tierquälerische Jagdmethoden ein und für eine Reduzierung der jagdbaren Arten auf die Tierarten, für die ein vernünftiger Grund zur Bejagung im Sinne des Tierschutzgesetzes besteht. Außerdem engagiert sich der Verein für die Aufnahme, Versorgung und Auswilderung von in Not geratenen Wildtieren. Mitbegründer des aktionsbuendnis-fuchs.de Mitglied der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT)
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