Hamburg (ots) –
Der Zoll kontrolliert Paketsendungen
Regelmäßig kontrolliert der Zoll mittels moderner Röntgentechnik den grenzüberschreitenden Post und Kurierverkehr. Im April haben Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Hamburg mithilfe ihres mobilen Röntgengerätes mehrere Postsendungen aus dem Verkehr gezogen, weil darin verbotene Gegenstände befördert wurden.
Insgesamt wurden sichergestellt:
– 4 x 4 kg Betäubungsmittel, hier: Kath – 40 Stück Arznei-/
Dopingmittel – 2 kg unversteuerter Wasserpfeifentabak
Diese Sendungen waren für die Ausfuhr bestimmt. Auch derartige Sendungen unterliegen der zollrechtlichen Aufsicht und werden daher auch in regelmäßigen Abständen kontrolliert.
Arzneimittel sind auch im Export bestimmten Genehmigungsverfahren unterstellt. Die Genehmigungen lagen hier nicht vor und somit wurde diese Sendung sichergestellt.
Betäubungsmittel sind grundsätzlich sowohl im Im- als auch im Export nicht erlaubt.
Weitere Informationen zu den Themen Verbote und Beschränkungen können Sie unter www.zoll.de nachlesen.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Hamburg
Anett Molter
Telefon: 040-80003-1054
E-Mail: presse.hza-hamburg@zoll.bund.de
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Quelle: ots