Alicante (ots) –
Heute (22. November) kündigte Exekutivdirektor João Negrão offiziell die Einrichtung des neuen Mediationszentrums des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) an. Das EUIPO ist die zweitgrößte dezentrale Agentur der Europäischen Union.
Das Mediationszentrum wird kostenfreie Dienstleistungen zur alternativen Streitbeilegung (ADR) bei Streitigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums anbieten. Es wird beim EUIPO angesiedelt sein, der EU-Agentur, die jährlich für die Eintragung von mehr als 170 000 Marken und 100 000 Geschmacksmustern zuständig ist und Schutz für geistiges Eigentum mit zwei einheitlichen Rechten bietet, die in der gesamten EU gültig sind.
Die Dienstleistungen des Zentrums umfassen Mediation, Schlichtung und Schiedsgutachten und werden von einem qualifizierten Team von erfahrenen Mediatoren und Fallbearbeitern erbracht, die mehrere Sprachen beherrschen, sodass die Nutzer zwischen mehr Sprachen wählen können und die Verhandlungen weniger aufwändig werden.
Der Exekutivdirektor des EUIPO, João Negrão, kommentierte den Start wie folgt: „Die Einrichtung des Mediationszentrums ist ein wichtiger Schritt, um Privatpersonen und Unternehmen bei der wirksamen Verwaltung ihrer Rechte des geistigen Eigentums zu unterstützen und kostspielige, unvorhersehbare Gerichtsverfahren bei aufkommenden Streitigkeiten zu vermeiden. Da 42 % aller Unionsmarkenanmeldungen von Nicht-EU-Unternehmen stammen, treten grenzüberschreitende Streitigkeiten immer häufiger auf, was die Notwendigkeit globaler und kostenwirksamer Streitbeilegungsdienste unterstreicht.“
Die von dem Mediationszentrum angebotenen Instrumente der alternativen Streitbeilegung unterstützen die Beteiligten bei der Beilegung eines breiten Spektrums von Streitigkeiten in einem einzigen Verfahren, bei dem die Kosten und die Komplexität von Rechtsstreitigkeiten wirksam vermieden und schnelle, effiziente und globale Einigungen erleichtert werden. Dies ist für kleine Unternehmen besonders wertvoll, da die Streitbeilegung, vor allem in grenzüberschreitenden Fällen, kostengünstiger wird.
Eine Internet-Plattform für alternative Streitbeilegung ermöglicht es den Mediatoren und Beteiligten, sich online in einer sicheren und vertraulichen Umgebung auszutauschen. Für alle von dem Zentrum angebotenen Dienstleistungen gelten dieselben Grundprinzipien: Neutralität und Unparteilichkeit der Mediatoren, Schlichter, Schiedsgutachter und Fallbearbeiter, Vertraulichkeit des Verfahrens und freiwillige Teilnahme der Parteien.
Gute Nachrichten für deutsche Unternehmen
Deutsche Unternehmen können die größten Nutznießer des neuen Mediationszentrums sein. Mit mehr als 23.500 EU-Markenanmeldungen im Jahr 2022 ist Deutschland nicht nur der größte Anmelder von EU-Marken, sondern auch das Land, aus welchem die meisten zweiseitigen Verfahren vor dem EUIPO kommen. Die Einrichtung des Mediationszentrums, das seine Mediationsdienste auch in deutscher Sprache anbietet, ist daher eine gute Nachricht für deutsche Unternehmen, einschließlich KMU, die nun von den neuen Möglichkeiten der Streitbeilegung profitieren können.
10 Jahre Erfahrung
Das Mediationszentrum baut auf mehr als zehn Jahren Erfahrung in der erfolgreichen Mediation und Schlichtung von Streitigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums durch die Beschwerdekammern des EUIPO auf. Die Beschwerdekammern sind für die Entscheidung über Beschwerden gegen erstinstanzliche Entscheidungen des EUIPO in Marken- und Geschmacksmusterangelegenheiten zuständig. Jedes Jahr werden ihnen mehr als 2 600 Streitfälle vorgelegt.
Dienstleistungen des Mediationszentrums
Mediation: Die Mediation ermöglicht es den Parteien, ihre Streitigkeit mit Unterstützung eines Mediators vor dem EUIPO gütlich beizulegen. Die Aufgabe des Mediators besteht darin, das Verfahren zu leiten und die Beteiligten dabei zu unterstützen, eine freiwillige und für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.
Schlichtung: Der Schlichter unterstützt die Beteiligten bei der Beilegung, indem er mögliche Lösungen in Bezug auf den Inhalt der bei dem EUIPO anhängigen Streitigkeit vorschlägt. Dieser Vorschlag wird dann mit den beteiligten Parteien diskutiert, verhandelt und konkretisiert, wobei es den Parteien zu jeder Zeit freisteht, die vorgeschlagene Lösung anzunehmen oder abzulehnen.
Schiedsgutachten: Im Rahmen einer Mediation oder Schlichtung können die Beteiligten mit einem Hindernis konfrontiert sein, das sie am Weiterkommen hindert. In einer solchen Situation können die Beteiligten ein Sachverständigengutachten zu der betreffenden Angelegenheit anfordern, was einer Einigung förderlich sein kann.
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Quelle: ots