Berlin (ots) –
Riskante Pläne zu Lasten des ländlichen Raums: Die geplante EU-Gebäuderichtlinie „Energy Performance of Buildings Directive“ (EPBD) bedroht die im Gebäudeenergiegesetz getroffenen Übereinkünfte zur Wärmeerzeugung. Dies müsse verhindert werden: „Um beim Klimaschutz abseits von Wärmenetzen voranzukommen, braucht es grüne Flüssiggase für die dezentrale Wärmeversorgung – auch im Neubau ab 2030. „Bewohnern ländlicher Regionen würde eine im Gebäudeenergiegesetz verankerte sowie ökonomisch und ökologisch sinnvolle Heizoption genommen“, sagt Jobst-Dietrich Diercks, Vorsitzender des Deutschen Verbandes Flüssiggas e.V. (DVFG).
Zum Hintergrund: Die EU-Gebäuderichtlinie „Energy Performance of Buildings Directive“ (EPBD) beinhaltet umfassende Vorgaben für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors in der Europäischen Union (EU). Sie regelt beispielsweise die Anforderungen an die Nutzung erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung. In der Entwurfsfassung des EU-Parlaments zur EPBD waren die Lagerung und Nutzung erneuerbarer Gase „vor Ort“ fest verankert. Jetzt die überraschende Kehrtwende: Der Ministerrat der EU positioniert sich ohne Not neu: Erneuerbare Energieträger sollen ab 2030 im Neubau nur dann nutzbar sein, wenn sie „vor Ort“ produziert werden. Dies würde die im Gebäudeenergiegesetz verankerten Heizoptionen biogenes Flüssiggas und Hybridheizungen unmöglich machen, bei denen zu 65 Prozent die Wärme aus erneuerbarer Energie stammt. Denn: Erneuerbare Flüssiggase werden nicht vor Ort hergestellt, aber vor Ort bereitgestellt und in Tanks gelagert.
EU-Definition für erneuerbare Gase ist nicht mit dem Gebäudeenergiegesetz vereinbar
Der EU-Ministerrat hat zudem eine neue Definition für erneuerbare Energie eingeführt und verlangt im Neubau die Energieversorgung mit „carbon free sources“. Erneuerbare Gase sind nicht „carbon free“, sondern klimaneutral. Denn: Erneuerbare Flüssiggase werden aus nachwachsenden Rohstoffen sowie auf Basis verschiedener biogener Reststoffe und Abfälle hergestellt. Bei ihrer Verbrennung wird nur so viel CO2 frei, wie zuvor aus der Atmosphäre entnommen wurde. Die Anforderung „carbon free“ ist nicht mit den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes vereinbar, die 65 Prozent erneuerbare Energie bei der Wärmeerzeugung sowohl im Neubau als auch im Bestand beim Heizungstausch verlangen. Diese Definition würde auch die im Gebäudeenergiegesetz vorgesehene Option Hybridheizung im Neubau verhindern. „Um verlässliche Investitionsentscheidungen treffen zu können, brauchen Hauseigentümer im ländlichen Raum Klarheit, dass die im Gebäudeenergiegesetz verankerten Lösungen für dezentrale Heizungssysteme nicht durch die EU-Gebäuderichtlinie eliminiert werden. Die Bundesregierung muss sich daher auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass auch nach 2030 erneuerbare Gase und Hybridlösungen für eine dezentrale Energieversorgung von Neubauten eingesetzt werden können“, fordert Diercks.
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) – nicht zu verwechseln mit verflüssigtem Erdgas (LNG, Methan) – besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Die erneuerbaren Varianten sind als biogenes Flüssiggas und künftig als Dimethylether (rDME) verfügbar. Flüssiggas wird für Heiz- und Kühlzwecke, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.
Pressekontakt:
Olaf Hermann
Tel.: 030 / 29 36 71 – 22
Mobil: 0170 / 457 80 72
E-Mail: presse@dvfg.de
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
Original-Content von: Deutscher Verband Flüssiggas e.V., übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots