Münster (ots) –
Die Biogasproduktion (https://www.agravis.de/de/energie-mobilitaet/biogas/) kann der diskutierten Energieknappheit in spürbarem Maße entgegenwirken. Davon gehen die Experten der AGRAVIS Raiffeisen AG aus. Allerdings, so macht das Agrarhandelsunternehmen deutlich, fehlten trotz der Aussage von Minister Habeck, die Biogasproduktion kurzfristig ausweiten zu wollen, nach wie vor die notwendigen gesetzlichen Regelungen.
Biogasbetriebe können Produktion steigern
Betreiber:innen von Biogas- und Biomethananlagen signalisierten aktuell eine große Bereitschaft, die Produktion zu steigern – um 20 bis 25 Prozent. Dafür müssten gesetzliche Einschränkungen, wie Höchstbemessungsleistung und Begrenzung der Gaserzeugung privilegierter Anlagen, kurzfristig und befristet ausgesetzt werden. „Solange es hierzu keine verbindliche, rechtssichere Regelung gibt, riskieren Betreiber:innen den Verlust von Erlösen oder der gesamten Betriebsgenehmigung“, so AGRAVIS-Chef Dr. Dirk Köckler.
Anteil von Biogas kann um 3 Prozent steigen
Bislang hat Biomethan, also auf Erdgasqualität aufbereitetes Biogas (https://www.agravis.de/de/energie-mobilitaet/biogas/biogas-praxisversuch/), einen Anteil von gerade einmal einem Prozent am deutschen Gasmarkt. Doch dieser Anteil könnte mittelfristig auf rund drei Prozent steigen, wie nach Medienberichten aus einer Kurzstudie des Deutschen Biomasseforschungszentrums Leipzig und des Wuppertal Instituts hervorgeht. Aber auch ohne die Aufbereitung zu Biomethan könne Biogas bei einer Vor-Ort-Verstromung zur flexiblen Stromproduktion beitragen. Bis zu 46 Prozent der momentan durch Gaskraftwerke erzeugten Stromproduktion ließen sich aus Biogas decken, heißt es in der Studie.
Deutsches Biogas kann 1 Million Haushalte versorgen
„Biogas und Biomethan sind aufgrund ihrer Speicherfähigkeit und Flexibilität in der Erzeugung ein absolut sinnvoller Ersatz für Erdgas aus Russland“, bestätigen auch die Biogas-Experten der AGRAVIS-Tochtergesellschaft TerraVis (https://www.terravis-biogas.de/). Aktuell sind in Deutschland rund 10.000 Biogasanlagen und nochmals etwa 200 Biomethananlagen in Betrieb. Die genehmigte Leistung dieser Anlagen beträgt rund 4 Gigawatt. Das entspricht einer jährlichen Stromproduktion von etwa 33 Terrawattstunden oder anders: Damit können rund 1 Mio. Haushalte mit 3.500 Kilowattstunden/Jahr versorgt werden.
Entlastung für deutschen Strom- und Wärmemarkt
Beim Blick auf das theoretisch nutzbare Potenzial wird schnell klar, warum die Experten auf ein Weiterdenken drängen. Die tatsächlich installierte elektrische Leistung der beschriebenen Anlagen beträgt ca. 6 Gigawatt. Das entspricht einer maximalen jährlichen Stromproduktion von ca. 50 Terrawattstunden – oder der Stromproduktion von vier Atomkraftwerken. „Die 17 Terrawattstunden zusätzliches Potenzial könnten zumindest teilweise kurzfristig und flexibel eingesetzt werden und so für Entlastung auf dem Strom- und Wärmemarkt sorgen“, fordert der AGRAVIS-CEO die Politik zum Handeln auf. Denn bekanntlich strebe die Bundesregierung einen stärkeren Beitrag der erneuerbaren Energien an, um Erdgas aus dem Strombereich zu verdrängen. „Bisher gibt es aber keine erkennbaren Aktivitäten. Stattdessen verzichten wir weitgehend auf Biogas, welches sofort verfügbar ist.“
Ausreichend Rohstoffe für Biogas-Erzeugung vorhanden
Gleichzeitig stellt AGRAVIS aber auch klar, dass ein Mehr an Biogas nicht bedeutet, dass mehr hochwertige Rohstoffe zur Biogas-Erzeugung notwendig sind. „Es stehen deutschlandweit noch erhebliche Mengen Wirtschaftsdünger zur Verfügung, die nicht in Biogasanlagen zum Einsatz kommen und sinnvollerweise als Biogas-Inputstoff genutzt werden können“, so TerraVis-Geschäftsführer Johannes Joslowski. Hier gebe es Bemühungen von staatlicher Seite, die absolut zu unterstützen seien. Denn: „Nicht zuletzt zur Minderung von Lachgas-Ausgasung sollten Gülle und Mist erst energetisch genutzt und anschließend zur Düngung eingesetzt werden“, macht Joslowski deutlich.
Und es gibt weitere Optionen: So sei es beispielsweise möglich, Substratpotenziale in der Nutzung von unbedenklichen Abfällen (u.a. Getreide-Abfälle, Grasschnitt) sowie Reststoffen aus der Futter- und Lebensmittelproduktion zu heben. Aktuelle Herausforderung: Beim Einsatz von Abfall- und Reststoff-Substraten muss der Rechtsrahmen angepasst werden. In den Niederlanden sei man beispielsweise schon einen Schritt weiter, hier sei die breite Nutzung in Biogasanlagen, unter strenger Kontrolle des Hygienerechts, möglich.
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