Kiel,Lübeck, Bad Oldesloe, Flensburg, Rendsburg, Mölln, Lübeck, Puttgarden, Fehmarn, Schleswig-Holstein (ots) –
Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung, das Taxi- und Mietwagengewerbe betreffend, kontrollierten am vergangenen Samstag Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Kiel verdachtsunabhängig rund 90 Taxifahrerinnen und
-fahrer.
Geprüft wurde in den Städten Kiel, Neumünster, Lübeck, Bad Schwartau, Stockelsdorf, Bad Oldesloe, Bad Segeberg, Bargteheide, Ahrensburg, Glinde, Reinbek, Eutin, Oldenburg und Neustadt.
Die 39 Einsatzkräfte der FKS Kiel und Lübeck kontrollierten zusammen mit 22 Beschäftigten der Landespolizei, dem Kommunalem Ordnungsdienst und dem Ordnungsamt die Fahrerinnen und Fahrer, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und die rechtmäßige Zahlung des gesetzlich festgelegten Mindestlohns sicherzustellen, sowie den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern aufzudecken.
Vor Ort ergaben sich gleich mehrfach erste Hinweise auf Verstöße.
In 18 Fällen ist zu prüfen, ob ein Leistungsmissbrauch vorliegt, da diese Arbeitnehmer*innen Sozialleistungen beziehen.
In 19 weiteren Fällen besteht der Anfangsverdacht eines Mindestlohnverstoßes nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG).
In 5 Fällen besteht gegen den Arbeitgeber der Anfangsverdacht, die Fahrer*innen gar nicht sozialversicherungspflichtig angemeldet zu haben.
Bestätigen sich die Verdachte, drohen im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen.
Daneben drohen den betroffenen Arbeitgeber*innen bei Verstößen gegen das MiLoG im Rahmen dieser Ordnungswidrigkeitenverfahren Geldbußen bis zu 500.000 Euro.
„Der gesetzliche allgemeine Mindestlohn beträgt seit 1. Juli diesen Jahres 10,45 Euro je Bruttoarbeitsstunde und steigt ab 1. Oktober auf 12,00 Euro“, so Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.
„Bei Prüfungen in der Taxi- und Mietwagenbranche spielen vor allem Verstöße aus den Bereichen Mindestlohn, Scheinselbständigkeit und Sozialversicherungsrecht eine Rolle“, so Oder weiter.
Den Feststellungen aus der Schwerpunktprüfung schließen sich nun intensive Geschäftsunterlagenprüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls an.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument insbesondere auch zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Rückfragen bitte an:
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