Hamburg (ots) –
Zeiten: Juli 2024; Orte: Hamburger Stadtgebiet
Die Polizei Hamburg führte auch im Juli im Rahmen der Konzeption „Mobil. Aber sicher!“ stationäre und mobile Verkehrskontrollen durch. Mit den Schwerpunkten „technische Mängel“ und „ruhender Verkehr“ überprüften mehr als 1.900 Einsatzkräfte insgesamt 2.321 Personen und 4.191 Fahrzeuge.
Technisch einwandfreie und regelkonform abgestellte Fahrzeuge sind unter anderem Voraussetzung für einen sicheren Straßenverkehr. Im Zuge der Kontrollen wurden von den Polizistinnen und Polizisten bei über 480 Kontrollen im Einzelnen nachfolgende Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet:
Straftaten
Kraftfahrzeugführende
– 30 x Fahren unter dem Einfluss von Alkohol
– 11 x Fahren unter dem Einfluss von Drogen
– 37 x Fahren ohne Fahrerlaubnis
– 70 x sonstige Straftaten
Nutzende von Elektrokleinstfahrzeugen (eKF)
– 6 x Fahren unter dem Einfluss von Alkohol
– 4 x sonstige Straftaten
Fahrradfahrende
– 1 x sonstige Straftat
Ordnungswidrigkeiten
Kraftfahrzeugführende
– 13.248 x Verstoß im ruhenden Verkehr
– 120 x Missachtung Rotlicht
– 14 x Fahren unter dem Einfluss von Alkohol/Drogen
– 303 x Geschwindigkeitsverstoß
– 160 x verbotswidrige Handynutzung
– 243 x technische Mängel
– 58 x verbotswidriges Wenden/Abbiegen
– 59 x Missachtung Anschnallpflicht
– 34 x Kinder nicht ordnungsgemäß gesichert
– 2 x verbotswidriges Fahren auf Gehwegen
– 627 x sonstige Ordnungswidrigkeiten
Nutzende von Elektrokleinstfahrzeugen (eKF)
– 26 x Verstoß im ruhenden Verkehr
– 6 x Missachtung Rotlicht
– 3 x Fahren unter dem Einfluss von Alkohol/Drogen
– 17 x zu zweit auf einem E-Roller
– 5 x Nutzung der falschen Radwegseite
– 5 x verbotswidriges Fahren auf dem Gehweg
– 2 x verbotswidrige Handynutzung
Fahrradfahrende
– 43 x Missachtung Rotlicht
– 39 x Nutzung der falschen Radwegseite („Geisterradler“)
– 24 x verbotswidriges Fahren auf dem Gehweg
– 34 x verbotswidrige Handynutzung
– 3 x sonstige Ordnungswidrigkeiten
Zu Fuß Gehende
– 2 x Missachtung Rotlicht
Darüber hinaus stellten die Beamtinnen und Beamten insgesamt 323 Mängelmeldungen – zum Beispiel wegen technischer Mängel oder nicht mitgeführter Dokumente – aus und ordneten insgesamt 22 Blutprobenentnahmen an.
Im August widmen sich die Einsatzkräfte den Themen „Geschwindigkeit“ sowie den sogenannten „ungeschützten Verkehrsteilnehmenden“.
Im vergangenen Jahr wurden bei Verkehrsunfällen auf Hamburgs Straßen 28 Personen tödlich verletzt. Nicht angepasste Geschwindigkeit, die Missachtung des erforderlichen Sicherheitsabstandes, Fehler beim Abbiegen, aggressive Fahrweise, die Missachtung des Rotlichts sowie von Vorfahrt und Vorrang durch Kraftfahrzeugführende verantworten weiterhin die meisten Verkehrsunfälle mit Personenschäden.
Bei den tödlich verunglückten Personen stellte die Polizei im vergangenen Jahr aber auch eine besondere Auffälligkeit bei den sogenannten ungeschützten Verkehrsteilnehmenden fest. Von den insgesamt 28 im Straßenverkehr tödlich verletzten Personen gehörten 19 zu der Gruppe der ungeschützten Verkehrsteilnehmenden (neun zu Fuß Gehende, neun Fahrradfahrende, eine Nutzerin eines E-Scooters).
Die ungeschützten Verkehrsteilnehmenden können aber auch durch ihr eigenes Verhalten zur Verkehrssicherheit beitragen. Die Benutzung der falschen Verkehrswege, die Missachtung von Rotlicht, das unachtsame oder an nicht geeigneten Stellen Überschreiten der Fahrbahn sowie das berauschten Fahren mit einem Fahrrad oder einem E-Scooter erhöhen die Unfallrisiken um ein Vielfaches.
Aber auch das unachtsame Öffnen einer Autotür, das sogenannten Dooring, und die Sichtbehinderung durch falsch parkende Fahrzeuge stellen weitere Risikofaktoren für sie dar.
Mx.
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