BPOL-HH: Bundespolizei am Hamburg Airport: als Taschenlampe getarnter Elektroschocker sorgt für Ärger

Hamburg (ots) –

Am Montag gegen 12:00 Uhr machte sich eine 65-jährige deutsche Staatsangehörige auf den Weg nach Izmir. Den als Handgepäck mitgeführten Rucksack legte sie bei der Sicherheitskontrolle in die Gepäckwanne. Darin stellten die Luftsicherheitsassistenten jedoch etwas Verdächtiges fest. Die Bundespolizei wurde hinzugezogen und überprüfte das Gepäckstück genauer. Im Rucksack befand sich eine Taschenlampe, die jedoch nicht alltäglich war. Sie konnte auch als Elektroschocker eingesetzt werden. Dies ist jedoch ein verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz. Daher erhielt die Reisende von der Bundespolizei eine Strafanzeige. Zum Tatvorwurf befragt gab sie an, dass sie den Elektroschocker beim Spazierengehen zur Selbstverteidigung mitführt. Der Elektroschocker wurde sichergestellt. Anschließend konnte die Dame weiterreisen.

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